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Ratgeber „Nutzergruppen in der Heizkostenabrechnung“

25.02.200820:06 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Ratgeber „Nutzergruppen in der Heizkostenabrechnung“
Merkblatt zur Nutzergruppenabrechnung bei der Heizkostenabrechnung
Merkblatt zur Nutzergruppenabrechnung bei der Heizkostenabrechnung

(openPR) Die deutsche Heizkostenabrechnung erfordert eine kritische Betrachtung der abzurechnenden Liegenschaft. Sind unterschiedliche Nutzungen oder nicht vergleichbare Ablesewerte gegeben, ist die Nutzergruppentrennung in der Heizkostenabrechnung unabdingbar. HEIZWARE-Software geht hier mit einem Ratgeber voran und hilft mit, die Online-Heizkostenabrechnung korrekt zu gestalten.

Wann sind Nutzergruppen erforderlich ?
HKVO §5 Absatz 2 der Heizkostenverordnung gibt hier folgende Kriterien vor:

Nutzergruppen sollten gebildet werden wenn:

1. wesentliche Unterschiede in der Nutzung gegeben sind. Das heißt, wenn z.B.:

eine unterschiedliche bestimmungsgemäße Nutzung (z.B. Wohnungen und Gewerbeeinheiten) vorliegt. Oder:
der Unterschied der Auslegungsinnentemperatur um mehr als 5°C (z.B. Wohnungen und
beheizbarer Garagentrakt) gegeben ist. Oder:
nicht vergleichbare Verbrauchseinrichtungen/Bedarfswerte bei der Warmwasserversorgung
(z.B. Wohnungen und ein Friseursalon oder Wohnung und eine große Lagerhalle mit nur
einem WC und einem Handwaschbecken); vorhanden sind.

2. die Anzeigewerte der Verbrauchsmessgeräte nicht vergleichbar sind:
Zu Beachten ist dies wenn:

Wärmezähler in Verbindung mit Heizkostenverteilern den Verbrauch ermitteln. Oder:
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip in Verbindung mit elektronischen
Heizkostenverteilern montiert sind. Oder:
Heizkostenverteiler unterschiedlicher Fabrikate in der Liegenschaft verwandt wurden.

HEIZWARE hat zur Information ein ausführliches Merkblatt herausgegeben, das unter folgendem Link aufgerufen werden kann. http://heizware.de/dok/Nutzergruppen.pdf

Die selbst erstellte Heizkostenabrechnung soll in hervorragender Qualität einer Abrechnung durch einen Wärmemessdienst in Nichts nachstehen. Bei Rückfragen zu diesem Thema steht gerne auch ein Servicemitarbeiter telefonisch (06185-8990440) zur Verfügung. Rat bei der Ausstattung mit Verbrauchsmessgeräten gibt es dort auch. So einfach kann die Online-Heizkostenabrechnung sein.

HEIZWARE-Software steht mit Rat und Tat dem Verbraucher zur Seite.

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