(openPR) Das Schicksal des Lizenzvertrages in der Insolvenz des Lizenzgebers oder Lizenznehmers ist für den Rechtsverkehr mit geistigen Eigentumsrechten, wie Patente, Film- und Sportrechte, Marken sowie den Softwarebereich, von grundlegender Bedeutung. Künftig hat der Verwalter im Fall einer Insolvenz kein Wahlrecht mehr. Damit wird es zukünftig richtig spannend werden. Insbesondere werden die in den Lizenzverträgen sogenannten Lösungsklauseln in einem neuen Licht zu betrachten sein.
Im Rahmen des Seminars „Lizenzen in der Insolvenz“, am 13. März 2008 in München, erhalten die Teilnehmer das für die Praxis notwendige Wissen über das Zusammenspiel von Insolvenzrecht und Lizenzvertragsrecht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.forum-institut.de/veranstaltung.asp?SemNr=0803305





