(openPR) Private Grundstückseigentümer müssen nach neuem Urteil des Brandenburgischen OLG im Gegensatz zu Behörden die Standfestigkeit des Baumbestandes nur einmal jährlich prüfen, Behörden müssen dies beim öffentlichen Baumbestand zweimal jährlich prüfen.
Werden bei der jährlichen Kontrolle keine Auffälligkeiten festgestellt, hat es bis zur nächsten anstehenden Kontrolle ihr Bewenden.
Der Baumeigentümer ist nicht schadenersatzpflichtig, wenn ein begutachteter Baum bei einem Sturm umkippt und Besitz von Nachbarn beschädigt.
Brandenburgisches OLG, Az. 5 U 174/06
Quelle: Rheinpfalz, 08.02.2008
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:
Grimm Immobilien OHG
Inhaber: A.C. Grimm-Ochs & U. Grimm
Gebr.-Grimm-Straße 5
67269 Grünstadt
Die Firma Grimm Immobilien OHG besteht bereits seit dem Jahr 1978 und gehört zu den ältesten und erfolgreichsten Immobilienfirmen in und um Grünstadt.
Unser ausgeprägtes Fachwissen hat viel zu unserem Erfolg beigetragen.
Unser zielorientiertes Fachteam berät Sie gerne in Fragen rund um Kauf, Verkauf und Vermietung.
News-ID: 189538
1551
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Pressebericht „Grundstückseigentümer - Standfestigkeit des Baumbestandes einmal jährlich prüfen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.
Im vorliegenden Fall verließen die Eigentümer ihr freistehendes Einfamilienhaus für sieben Wochen und verließen sich darauf, dass die Heizung, welche auf „Frostwächter“ eingestellt war, die im Winter herrschenden Minusgrade unversehrt übersteht.
Die Eigentümer müssen einen Schaden an den Heizkörpern trotzdem zahlen, wenn diese die Minusgrade nicht unbeschadet überstanden haben.
Die Wohngebäudeversicherung kann sich darauf berufen, dass die Eigentümer täglich hätten prüfen lassen müssen, dass das Haus nicht zu sehr ausgekühlt war.
In diesem…
Nach neuem Urteil des Landgerichts Hamburg muss es der Vermieter hinnehmen, wenn sein Mieter einen Außenrollladen vor seinem Balkonfester im Erdgeschoss anbringen lässt, um im Ernstfall besser vor Einbrüchen geschützt zu sein.
Diese Regelung gelte laut Urteil besonders dann, wenn Balkon oder Terrasse überdacht sind und der Gesamteindruck des Wohngebäudes nicht durch ein Rollladen beeinträchtigt ist.
Im hier vorliegenden Streitfall musste der Mieter die Kosten für die Anbringung des Rollladens selbst tragen und sich verpflichten, besonderen A…
Mit einem eindeutigen „Ja“ zur Erhaltung des Baumbestandes auf dem Gendarmenmarkt, bezieht der renommierte Berlinreiseveranstalter BERLIN-REISE-DIENST klar Position in der Debatte, um den seit Wochen andauernden Streit zwischen den Anrainern und dem Bezirksamt Berlin Mitte.
Der Spezialreiseveranstalter für kulturelle und bildungspolitische Gruppenreisen …
… der BV-Rodenkirchen, die folgenschwere Entscheidung getroffen haben, zur Umsetzung der überdimensionalen Kreuzung an der Ecke Bonner Straße, einer Fällung des großen alten Baumbestandes im westlichen Teil der Schönhauser Straße zuzustimmen. Wie sie übrigens auch dem Kahlschlag entlang der Bonner Straße insgesamt zugestimmt haben!“
Ilg bezeichnet den …
… und die eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Parteien zu beachten sind. Was das Zurückschneiden von Bepflanzungen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angeht, so ist jeder Grundstückseigentümer angehalten, die erforderlichen Rückschnitte von seinem eigenen Grundstück aus vorzunehmen. Der unbefugte Zugang zum eigenen Grundstück kann nach § 903 BGB selbstverständlich …
… Winter muss man sich auf Fußwegen bei Schnee und Glätte sicher bewegen können. Die Städte und Gemeinden wälzen deshalb regelmäßig die Räum- und Streupflicht auf die Grundstückseigentümer ab, teilt JuraForum.de mit.
Anlieger haben nach den delegierenden Satzungen der Städte und Gemeinden in der Regel den Winterdienst für die Gehwege, die an ihr Grundstück …
… Pflanzenmarkt schon als größere Bäume, zum Teil mit Fruchtansatz, angeboten werden. Die Besonderheit dieser Bäume ist, dass sie allsamt Nachzuchten eines alten, kurpfälzischen Baumbestandes sind! Aber auch Liebhaber der paradiesischen Frucht, die nicht so schwer schleppen möchten, kommen natürlich auf Ihre Kosten! Etwa 20 verschiedene Feigensorten wird …
… Deutscher, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus. Am Mittwoch hatte die Cottbuser Verwaltung in der Stadtverordnetenversammlung bekanntgegeben, dass bis zum Jahresende alle Grundstückseigentümer, die noch nicht für den Anschluss an das Abwasserkanalnetz bezahlt haben, einen Beitragsbescheid bekommen sollen. Insgesamt sollen noch rund 9.100 …
… Problemen müssten Sondervereinbarungen getroffen werden. Der IVD fordert darüber hinaus, dass beim Festsetzen der Ausgleichbeträge zwischen institutionellen und privaten Grundstückseigentümern unterschieden wird. Gerade einkommensschwache Grundstückseigentümer dürften nicht benachteiligt werden. „Wir werden dafür das Gespräch mit dem Innen- und Wirtschaftsministerium …
Räumpflicht für Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen
Kälte und Nässe läuten den Herbst ein. Durch die feuchte Witterung kann es rutschig auf Straßen und Gehwegen werden. Kommt es infolgedessen zu Unfällen, stellen sich Haftungsfragen für Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen. Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. …
Pirna, 06.09.2024: Infolge der aktuellen Grundsteuerreform sind eine Vielzahl von Einsprüchen von Grundstückseigentümern gegen die festgestellten Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 erfolgt. Jetzt haben Eigentümer die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen hohe Grundsteuerwerte anzufechten, indem sie einen Nachweis für einen geringeren Wert vorlegen. …
… noch sommerlichen Tage des Jahres sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die kalten Jahreszeiten in großen Schritten nahen. Damit werden für viele Haus- und Grundstückseigentümer die mit den Herbst- und Wintermonaten verbundenen gesetzlichen Anforderungen sowie Haftungsrisiken wieder aktuell: Wenn sich die Bäume innerhalb der nächsten Wochen ihrem …
Sie lesen gerade: Grundstückseigentümer - Standfestigkeit des Baumbestandes einmal jährlich prüfen