openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Grundstückseigentümer - Standfestigkeit des Baumbestandes einmal jährlich prüfen

18.02.200814:23 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Grundstückseigentümer - Standfestigkeit des Baumbestandes einmal jährlich prüfen

(openPR) Private Grundstückseigentümer müssen nach neuem Urteil des Brandenburgischen OLG im Gegensatz zu Behörden die Standfestigkeit des Baumbestandes nur einmal jährlich prüfen, Behörden müssen dies beim öffentlichen Baumbestand zweimal jährlich prüfen.

Werden bei der jährlichen Kontrolle keine Auffälligkeiten festgestellt, hat es bis zur nächsten anstehenden Kontrolle ihr Bewenden.
Der Baumeigentümer ist nicht schadenersatzpflichtig, wenn ein begutachteter Baum bei einem Sturm umkippt und Besitz von Nachbarn beschädigt.

Brandenburgisches OLG, Az. 5 U 174/06
Quelle: Rheinpfalz, 08.02.2008

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 189538
 1551

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Grundstückseigentümer - Standfestigkeit des Baumbestandes einmal jährlich prüfen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Grimm Immobilien OHG

Bild: „Frostwächter“ an Heizung nicht ausreichendBild: „Frostwächter“ an Heizung nicht ausreichend
„Frostwächter“ an Heizung nicht ausreichend
Im vorliegenden Fall verließen die Eigentümer ihr freistehendes Einfamilienhaus für sieben Wochen und verließen sich darauf, dass die Heizung, welche auf „Frostwächter“ eingestellt war, die im Winter herrschenden Minusgrade unversehrt übersteht. Die Eigentümer müssen einen Schaden an den Heizkörpern trotzdem zahlen, wenn diese die Minusgrade nicht unbeschadet überstanden haben. Die Wohngebäudeversicherung kann sich darauf berufen, dass die Eigentümer täglich hätten prüfen lassen müssen, dass das Haus nicht zu sehr ausgekühlt war. In diesem…
Bild: Hauseigentümer muss Rollladen im EG zustimmenBild: Hauseigentümer muss Rollladen im EG zustimmen
Hauseigentümer muss Rollladen im EG zustimmen
Nach neuem Urteil des Landgerichts Hamburg muss es der Vermieter hinnehmen, wenn sein Mieter einen Außenrollladen vor seinem Balkonfester im Erdgeschoss anbringen lässt, um im Ernstfall besser vor Einbrüchen geschützt zu sein. Diese Regelung gelte laut Urteil besonders dann, wenn Balkon oder Terrasse überdacht sind und der Gesamteindruck des Wohngebäudes nicht durch ein Rollladen beeinträchtigt ist. Im hier vorliegenden Streitfall musste der Mieter die Kosten für die Anbringung des Rollladens selbst tragen und sich verpflichten, besonderen A…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BERLIN-REISE-DIENST: „Kein Kahlschlag auf dem Gendarmenmarkt“Bild: BERLIN-REISE-DIENST: „Kein Kahlschlag auf dem Gendarmenmarkt“
BERLIN-REISE-DIENST: „Kein Kahlschlag auf dem Gendarmenmarkt“
Mit einem eindeutigen „Ja“ zur Erhaltung des Baumbestandes auf dem Gendarmenmarkt, bezieht der renommierte Berlinreiseveranstalter BERLIN-REISE-DIENST klar Position in der Debatte, um den seit Wochen andauernden Streit zwischen den Anrainern und dem Bezirksamt Berlin Mitte. Der Spezialreiseveranstalter für kulturelle und bildungspolitische Gruppenreisen …
Bild: Köln: Schönhauser Straße: Freier Wähler lehnt „Placebo-Bepflanzung“ ab.Bild: Köln: Schönhauser Straße: Freier Wähler lehnt „Placebo-Bepflanzung“ ab.
Köln: Schönhauser Straße: Freier Wähler lehnt „Placebo-Bepflanzung“ ab.
… der BV-Rodenkirchen, die folgenschwere Entscheidung getroffen haben, zur Umsetzung der überdimensionalen Kreuzung an der Ecke Bonner Straße, einer Fällung des großen alten Baumbestandes im westlichen Teil der Schönhauser Straße zuzustimmen. Wie sie übrigens auch dem Kahlschlag entlang der Bonner Straße insgesamt zugestimmt haben!“ Ilg bezeichnet den …
Bild: Nachbarschaftsstreit: Wie hoch darf die Hecke sein – welche Maßnahmen sind erlaubt?Bild: Nachbarschaftsstreit: Wie hoch darf die Hecke sein – welche Maßnahmen sind erlaubt?
Nachbarschaftsstreit: Wie hoch darf die Hecke sein – welche Maßnahmen sind erlaubt?
… und die eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Parteien zu beachten sind. Was das Zurückschneiden von Bepflanzungen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angeht, so ist jeder Grundstückseigentümer angehalten, die erforderlichen Rückschnitte von seinem eigenen Grundstück aus vorzunehmen. Der unbefugte Zugang zum eigenen Grundstück kann nach § 903 BGB selbstverständlich …
Bild: Winterdienst: Wer muss Schnee räumen und bei Glatteis streuen?Bild: Winterdienst: Wer muss Schnee räumen und bei Glatteis streuen?
Winterdienst: Wer muss Schnee räumen und bei Glatteis streuen?
… Winter muss man sich auf Fußwegen bei Schnee und Glätte sicher bewegen können. Die Städte und Gemeinden wälzen deshalb regelmäßig die Räum- und Streupflicht auf die Grundstückseigentümer ab, teilt JuraForum.de mit. Anlieger haben nach den delegierenden Satzungen der Städte und Gemeinden in der Regel den Winterdienst für die Gehwege, die an ihr Grundstück …
Bild: Feigenbaumschule bei Meckenheimer PflanzenmarktBild: Feigenbaumschule bei Meckenheimer Pflanzenmarkt
Feigenbaumschule bei Meckenheimer Pflanzenmarkt
… Pflanzenmarkt schon als größere Bäume, zum Teil mit Fruchtansatz, angeboten werden. Die Besonderheit dieser Bäume ist, dass sie allsamt Nachzuchten eines alten, kurpfälzischen Baumbestandes sind! Aber auch Liebhaber der paradiesischen Frucht, die nicht so schwer schleppen möchten, kommen natürlich auf Ihre Kosten! Etwa 20 verschiedene Feigensorten wird …
Altanschließer-Regelung belastet Unternehmen
Altanschließer-Regelung belastet Unternehmen
… Deutscher, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus. Am Mittwoch hatte die Cottbuser Verwaltung in der Stadtverordnetenversammlung bekanntgegeben, dass bis zum Jahresende alle Grundstückseigentümer, die noch nicht für den Anschluss an das Abwasserkanalnetz bezahlt haben, einen Beitragsbescheid bekommen sollen. Insgesamt sollen noch rund 9.100 …
IVD Mitte-Ost plädiert für Einzelfallprüfung bei Ausgleichsbeiträgen für Grundstücke in Sanierungsgebieten
IVD Mitte-Ost plädiert für Einzelfallprüfung bei Ausgleichsbeiträgen für Grundstücke in Sanierungsgebieten
… Problemen müssten Sondervereinbarungen getroffen werden. Der IVD fordert darüber hinaus, dass beim Festsetzen der Ausgleichbeträge zwischen institutionellen und privaten Grundstückseigentümern unterschieden wird. Gerade einkommensschwache Grundstückseigentümer dürften nicht benachteiligt werden. „Wir werden dafür das Gespräch mit dem Innen- und Wirtschaftsministerium …
Bunt sind schon die Wege
Bunt sind schon die Wege
Räumpflicht für Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen Kälte und Nässe läuten den Herbst ein. Durch die feuchte Witterung kann es rutschig auf Straßen und Gehwegen werden. Kommt es infolgedessen zu Unfällen, stellen sich Haftungsfragen für Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen. Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. …
Bild: Grundsteuer: Sachverständigenbüro Margit Paul bietet Prüfung zur Feststellung geringerer Grundsteuerwerte anBild: Grundsteuer: Sachverständigenbüro Margit Paul bietet Prüfung zur Feststellung geringerer Grundsteuerwerte an
Grundsteuer: Sachverständigenbüro Margit Paul bietet Prüfung zur Feststellung geringerer Grundsteuerwerte an
Pirna, 06.09.2024: Infolge der aktuellen Grundsteuerreform sind eine Vielzahl von Einsprüchen von Grundstückseigentümern gegen die festgestellten Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 erfolgt. Jetzt haben Eigentümer die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen hohe Grundsteuerwerte anzufechten, indem sie einen Nachweis für einen geringeren Wert vorlegen. …
Bild: Wohin mit Laub & Schnee: Haus- und Grundstückseigentümer sollten sich schnell auf Herbst & Winter vorbereitenBild: Wohin mit Laub & Schnee: Haus- und Grundstückseigentümer sollten sich schnell auf Herbst & Winter vorbereiten
Wohin mit Laub & Schnee: Haus- und Grundstückseigentümer sollten sich schnell auf Herbst & Winter vorbereiten
… noch sommerlichen Tage des Jahres sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die kalten Jahreszeiten in großen Schritten nahen. Damit werden für viele Haus- und Grundstückseigentümer die mit den Herbst- und Wintermonaten verbundenen gesetzlichen Anforderungen sowie Haftungsrisiken wieder aktuell: Wenn sich die Bäume innerhalb der nächsten Wochen ihrem …
Sie lesen gerade: Grundstückseigentümer - Standfestigkeit des Baumbestandes einmal jährlich prüfen