(openPR) Auch die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG leitet nun Klageverfahren gegen Anleger ein.
Die Immobilienfonds-Anleger können aber unter Umständen Einwendungen gegen die Forderung erheben. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in der Vergangenheit für Anleger bereits Erfolge gegen andere AQUIS-Gläubiger erzielen können.
Anleger zahlreicher AQUIS-Fonds, die nicht freiwillig auf Nachschussforderungen gezahlt haben, wurden zunächst von der Gesellschaft oder der Allora Industrie- und Wohnbau GmbH verklagt. Nach Informationen der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte macht nun auch die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG Ansprüche gegen die Anleger gerichtlich geltend.
Die bisher in ähnlichen Fällen ergangenen Entscheidungen zeigen aber, dass realistische Ansatzpunkte für eine Erfolg versprechende Verteidigung gegen die Klageforderung bestehen können. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der auf Kapitalanlage- und Prozessrecht spezialisierten Kanzlei CLLB fügt hinzu: „Die Sach- und Rechtslage ist sehr komplex. Aber wenn die Beteiligung nicht direkt, sondern über die Treuhänderin erfolgte, haben die Gerichte eine unmittelbare Außenhaftung der Anleger bisher regelmäßig abgelehnt.“
Auch stehen Prospekthaftungsansprüche im Raum. Schließlich könnte der Forderung im Einzelfall ein etwaiges Aufklärungs- und Beratungsverschulden bei Abschluss der Beteiligung entgegengehalten werden, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt wurde. In diesem Zusammenhang sollten die Anleger auch Regressansprüche gegen die Berater und Vermittler in Betracht ziehen. Jedenfalls macht es für betroffene Anleger Sinn, sich über die rechtlichen Möglichkeiten eingehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „AQUIS Immobilienfonds " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Über das Unternehmen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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