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Umweltzonen – in diesen Städten ist es ernst

08.02.200815:13 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Nach Einrichtung der Umweltzonen in Berlin, Köln und Hannover zum 1. Januar 2008 dürfen Fahrzeuge ohne eine rote, gelbe oder grüne Plakette nicht mehr in die betroffenen Innenstädte fahren – es sei denn, die Halter verfügen über eine Ausnahmegenehmigung. In der lediglich 300 m langen Dortmunder Umweltzone, die seit dem 23. Januar besteht, dürfen Fahrzeuge sogar nur mit gelber und grüner Plakette einfahren. Im März ziehen acht weitere Städte in Baden-Württemberg nach, darunter Stuttgart, Mannheim und Tübingen. Neu-Ulm, Augsburg, und München folgen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2008. In Hessen wird es lediglich in Frankfurt am Main zur Ausweisung einer ausgedehnten Sperrzone in diesem Sommer kommen, die möglicherweise weit über die Grenzen der Innenstadt hinausgehen wird. In Thüringen wurde für Erfurt und Weimar in umfassenden Untersuchungen festgestellt, dass Umweltzonen vorerst nicht in Betracht kommen. Für Gera und Jena wird die Wirksamkeit derzeit geprüft.



Generell sind bundesweit Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Militär- und Krankenwagen, Fahrzeuge für bestimmte Behindertentransporte, Arbeitsmaschinen und Müllwagen von den Fahrverboten befreit und dürfen auch ohne Plakette in die Umweltzone hinein. Nach massiver Intervention des ADAC haben auch alle Oldtimer-Fahrzeuge die Erlaubnis, sofern sie ein „H” oder „07”-Kennzeichen tragen. Für Anwohner gibt es keine bundesweite Regelung: Kostenpflichtige Ausnahmeregelungen sollen in der Regel auf ein Jahr begrenzt und nur erteilt werden, wenn eine Nachrüstung des Autos unmöglich ist.

Fahrverbote treffen alle Kfz ohne Plakette, unabhängig davon, wo sie zugelassen sind. Ob ein Auto künftig in einer der geplanten Umweltzonen fahren darf oder nicht, können die Fahrzeughalter bequem unter www.adac.de/plaketten herausfinden. Hier bietet der ADAC allen Autobesitzern die Möglichkeit, über die Eingabe der Schadstoffschlüsselnummer aus den Fahrzeugpapieren die Zugehörigkeit zur jeweiligen Schadstoffgruppe zu ermitteln. Diese entscheidet über die Vergabe der Plaketten und damit über die Fahrerlaubnis. Zudem erfahren Betroffene dort alles über Nachrüstmöglichkeiten durch eine Liste aller wichtigen Fragen und Antworten rund um die Plakettenverordnung.

Ausländische Gäste, die mit ihrem Auto touristische Ziele ansteuern, hier arbeiten oder einfach nur einen Besuch bei Freunden oder Verwandten machen wollen, benötigen für die Fahrt durch eine Umweltzone ebenfalls eine Feinstaubplakette. Der ADAC empfiehlt Autofahrern aus den Nachbarstaaten, sich rechtzeitig eine solche Plakette zu besorgen oder über Freunde und Verwandte in Deutschland besorgen zu lassen. Um die Plakette bei den bekannten Stellen in Deutschland stellvertretend kaufen zu können, benötigt man - je nach Prüfstelle oder Behörde - die Kopie der Fahrzeugpapiere oder das Original. Internetanbieter, die die Plakette zu überzogenen Preisen anbieten, sollte man lieber meiden, mehr als sechs bis zehn Euro darf es nicht kosten.

Bei kurzfristigem Reiseantritt kann der ausländische Autofahrer auch direkt die deutschen Ausgabestellen wie zum Beispiel AU-Werkstätten oder technische Überwachungsvereine (z.B. DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV), ansteuern. Ist die Einstufung des Fahrzeugs anhand der Papiere nicht möglich, wird das Datum der Erstzulassung als Einstufungskriterium genutzt. So bekommen alle Benziner, die nach dem 1.1.1993 erstmals zugelassen wurden, eine Plakette. Diesel ohne Partikelfilter müssen nach dem 31.12.1996 zugelassen worden sein. Hannover zeigt sich kulant gegenüber ausländischen Kfz und befreit sie zumindest für 2008 noch von der Plakettenpflicht. Pech haben Autofahrer ohne Plakette, die am Wochenende in eine Umweltzone fahren wollen. Sie müssen in den sauren Apfel beißen und das Fahrzeug am Rande der Zone abstellen. Wer sich nicht daran hält, riskiert 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Der ADAC hält die dauerhafte Aussperrung einzelner Kraftfahrer aus Umweltzonen für rechtlich bedenklich. Nach Auffassung des Clubs werden Bewohner quasi enteignet, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen können, weil eine Umrüstung auf eine bessere Schadstoffklasse technisch nicht möglich ist und der Kauf eines neueren Autos aus finanziellen Gründen ausscheidet. Anders als vor einigen Jahren beim Sommer-Smog sollen die Fahrverbote im Zusammenhang mit den Umweltzonen zum Schutz vor Feinstaubbelastung unabhängig von einer tatsächlich bestehenden, aktuellen Grenzwertüberschreitung auf Dauer gelten.

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