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Kein Recht auf Gegendarstellung?

29.01.200814:55 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Bonn, 29. Januar 2008. Am 1. Februar wird das Landgericht Mainz in dem Gegendarstellungsverfahren Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) – Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) eine Entscheidung fällen. Grund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die im Wissenschaftsmagazin „Joachim Bublath“ vom 5. September 2007 aufgestellte nachweislich falsche Aussage: „In keiner wissenschaftlichen Studie waren die homöopathischen Mittel wirksamer als Placebos.“ Nach Einschätzung des DZVhÄ Anwalts Helmuth Jipp, Presserechtler aus Hamburg, ist der Ausgang durchaus offen, weil üblicherweise das Recht auf Gegendarstellung nur eingeräumt wird, wenn die betroffene Person oder Institution in der Veröffentlichung direkt namentlich genannt wird.



In der Verhandlung am 26. Oktober - inhaltlich wurde nicht über die Aussage diskutiert - versuchte der Richter eine gütliche Einigung herbeizuführen. Der Kompromissvorschlag: Ein Vertreter des DZVhÄ erhält die Möglichkeit in einer ZDF-Sendung zum Thema Homöopathieforschung Stellung zu beziehen, doch aus der Vereinbarung wurde nichts. Der verabredete Termin eines Redaktionsgespräches Mitte Dezember wurde von der ZDF Redaktion Naturwissenschaft & Technik kurzfristig abgesagt. Jetzt steht ein neuer Vorschlag im Raum: Zieht der DZVhÄ die Klage zurück, kann ein neuer Termin für ein Gespräch vereinbart werden. Auf diesen Handel lässt sich der Berufsverband nicht ein.

„Wir halten das Recht auf Gegendarstellung für einen unverzichtbaren Teil einer demokratischen Kultur, ebenso unverzichtbar wie die Pressefreiheit“, sagt Lars Broder Stange, Vorsitzender des DZVhÄ. „Wir halten es für eine Lücke im Presserecht, wenn beliebige falsche Behauptungen aufgestellt werden können, solange nur keine Namen genannt werden.“

Die von Joachim Bublath aufgestellte Behauptung ist nachweisbar falsch. Richtig ist, dass es neben klinischen Beobachtungsstudien und Studien aus der Grundlagenforschung (z.B. an Zellkulturen), auch eine ganze Reihe von Doppelblind-Studien gibt, die einen positiven Effekt einer homöopathischen Behandlung belegen. Wissenschaftlich strittig ist nur, ob diese Studien in der Gesamtbetrachtung ausreichend sind für einen Beleg der Methode – angesichts der Tatsache, dass die in der Homöopathie häufig angewandten Hochpotenzen aus physikalischer und pharmakologischer Sicht nicht plausibel erscheinen. Häufig übersehen wird dabei, dass die Potenzierung ein rein pragmatisch entwickeltes Verfahren ist. Wesentliches Prinzip der Homöopathie ist die Behandlung nach Ähnlichkeit der Symptome – ein systemtheoretisch nachvollziehbares und belegbares Modell.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Rechtsstreit und zum Stand der Homöopathie-Forschung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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