(openPR) Abmahnwellen überrollen die Blogger wie ein Tsunami. Schon ein kleiner Fehler im Impressum kostet tausende Euro. Und die Vermischung von Tatsachen und Kommentaren wird mit der Keule Sorgfaltspflicht kostenpflichtig wieder auseinander geprügelt. Die Blogger stehen am Pranger. Ist das Realität oder Fiktion?
Viel wurde über das neue Telemediengesetz lamentiert, meist unter dem Aspekt einer Verschärfung der Gesetze für Blogger. Impressumspflicht, Sorgfaltspflicht, Gegendarstellungspflicht und Datensicherheit waren die Stichwörter der vergangenen Diskussionen. Aber jede Pflicht ist auch ein Recht.
In einem Webcam-Interview auf akademie.de erläutert Rechtsanwalt und Blogger Jan A. Strunk aus Kiel, warum das neue Gesetz keine Verschärfung darstellt, sondern für journlistisch eingestufte Blogger sogar sehr nützlich ist.
Ausserdem erklärt Herr Strunk, wie eine Gegendarstellung eingefordert wird und wo der Unterschied zur Richtigstellung sowie zur Unterlassungsaufforderung ist. Auch die Frage nach Schadenersatz und wer die Kosten solcher Verfahren trägt, ist Gegenstand des Experten-Interviews.
Zum Interview:
http://www.akademie.de/direkt?pid=42613&tid=11598









