(openPR) Studie des arrhenius Instituts zeigt: Auktion im Emissionshandel kann langfristig zu sinkenden Strompreisen führen
Hamburg, 21. Januar 2008 - Am 23. Januar 2008 wird die EU-Kommission ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandelssystems nach 2012 vorstellen. Dabei wird sie aller Voraussicht nach auch die vollständige Versteigerung der Emissionsrechte für Anlagen zur Stromerzeugung fordern. Von verschiedenen Seiten ist wiederholt die Befürchtung geäußert worden, dass dadurch die Strompreise weiter ansteigen würden.
Eine Untersuchung des arrhenius Instituts für Energie- und Klimapolitik, Hamburg, kommt zu einem anderen Ergebnis: Es ist zu unterscheiden zwischen der Sichtweise des Betreibers eines bestehenden Kraftwerks und der Sicht eines potentiellen Investors.
Bei einem gegebenen Kraftwerkspark hat die Versteigerung keinen Einfluss auf den Großhandelspreis für Strom, denn die Emissionsrechte werden bereits heute vollständig eingepreist. Dies entspricht rationalem, betriebswirtschaftlichem Verhalten und ist ökonomisch sinnvoll, auch wenn die Emissionsrechte kostenlos zugeteilt wurden. Die Rechte stellen einen Wert für den Betreiber dar. Er muss folglich entscheiden, ob er sie für die Stromproduktion einsetzt oder ob er höhere Erlöse erzielt, wenn er nicht produziert und die Rechte verkauft. Durch die Einpreisung dieser sogenannten Opportunitätskosten entsteht der gewünschte Anreiz: Emissionsintensive Anlagen werden bei der Einsatzplanung aus dem Markt gedrängt. Gleichzeitig kommt es jedoch zu Mitnahmeeffekten, die politisch unerwünscht sind: Da die Emissionsrechte kostenlos zugeteilt wurden, verbleiben die durch die Einpreisung erzielten zusätzlichen Einnahmen bei den Stromerzeugern.
Nur die Verteilung dieser Einnahmen, nicht aber der Strompreis, ändert sich bei gegebenem Kraftwerkspark, wenn die Emissionsrechte versteigert werden. „Für ein bestehendes Kraftwerk ist der geringere Gewinn die einzige Änderung – die Wirtschaftlichkeit ist davon nicht berührt, da die CO2-Kosten schon heute eingepreist sind“, erläutert Sven Bode, Autor der Untersuchung. Die Erlöse fließen nun dem Staat zu. Bei Investition in neue Kraftwerke kann sich das Entscheidungsverhalten beim Übergang zu einer Auktion aber ändern. Zum einen – und dies haben Vertreter der Stromerzeugung bisher richtiger Weise betont – können Investition ganz abgesagt werden, weil geplante Kraftwerke auf Grund der nunmehr höheren Kosten für die Emissionsrechte nicht mehr wirtschaftlich sind.
Dies ist aber nur die eine Seite der Medaille. „Die andere“ fährt Bode fort „ist, dass die höheren Kosten Anreize für Investition in alternative, emissionsärmere Kraftwerke geben können.“ In diesem Fall sinken die CO2-Emissionen, wodurch auch der Preis für Emissionsrechte sinkt. Da diese aber wie erwähnt im Strompreis enthalten sind, sinkt in letzter Konsequenz in diesem Fall auch der Strompreis. Auf Grund der relativ langen Vorlaufzeiten bis zur Inbetriebnahme eines neuen Kraftwerks ist eine mögliche Preissenkung vielleicht erst in 10 Jahren oder später zu erwarten. „Entscheidend ist aber“ betont Bode, „zu bedenken, dass mit der Entscheidung für oder gegen eine Versteigerung die Strompreise in der Zukunft schon heute beeinflusst werden.“
Wie sich Investoren tatsächlich verhalten werden, ist noch unklar. Es ist wichtig zu verstehen, dass bei einer kostenlosen Vergabe von Emissionsberechtigungen nicht nur Anreize für neue aber emissionsintensivere Kraftwerke gegen werden, sondern auch alle Betreiber von bestehenden Anlagen über die Einpreisung der Opportunitätskosten in den Genuss der zusätzlichen Erlöse kommen. „Zur Förderung von Investitionen in neue Kraftwerke bietet sich die kostenlose Vergabe der Berechtigungen, die einem Gießkannenverfahren über alle - auch alte Anlagen - gleich kommt, nicht an“, resümiert Sven Bode.
Die Ergebnisse erscheinen in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift „energiewirtschaftliche Tagesfragen“ Anfang Februar 2008.







