(openPR) Am 1.1.2007 um 0:00 Uhr ereignete sich am Silbersberg, Gemeinde Gloggnitz, ein Waldbrand welcher insgesamt 250 Einsatzkräfte der Feuerwehr zwei Tage lang in Atem hielt. Die Ursache dürfte vermutlich ein abgeschossener Feuerwerkskörper gewesen sein. Daher wurde Seitens der Behörde folgende Verordnung erlassen:
Während der Zeit des Jahreswechsels ist es auf Waldflächen nördlich von Gloggnitz im Bereich des Silbersberges und der Jungberghöhe durch die Verwendung von Feuerwerkskörpern wiederholt zum Teil zu großen Waldbränden gekommen. Aus diesem Grund ist es notwendig, Maßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden anzuordnen. Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975 wegen besonderer Brandgefahr für Teilbereiche des Silbersberges, der Jungberghöhe und des Stadtgebietes von Gloggnitz zur Verordnung gegen Waldbrände an:
Auf Waldflächen des Silbersberges (KG Gloggnitz), der Jungberghöhe (KG Stuppach) und Teile des Stadtgebietes von Gloggnitz (das ist das rot umrandete Gebiet laut beiliegender Planskizze) sind brandgefährliche Handlungen wie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen (Zünden von Feuerwehrskörpern) das Hantieren mit offenem Feuer, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten. Dieses Verbot gilt vom 15. Dezember 2007 bis 15. Jänner 2008.
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu Euro 7.270 oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.