(openPR) Bisherige Urteile gegen EECH – European Energy Consult Holding AG nach Kammer-Entscheidung In Frage gestellt
Hamburg, 21. Dezember 2007 - Die zuständige Kammer des Landgerichts Hamburg sieht den Antrag auf Befangenheit des Vorsitzenden Richters der eigenen Kammer für begründet an. Die Zivilkammer hat in den Prozessen um die vorzeitige Rückzahlung von Anleihen den Vorsitzenden Richter am Landgericht Hamburg wegen Befangenheit abgelehnt. Alle bisherigen Urteile des Richters, gegen die das Unternehmen bereits Berufung eingelegt hat, fielen zu Ungunsten der EECH – European Energy Consult Holding AG aus.
Pikanterweise stützt sich die Kammer bei ihrer Begründung auf eine interne Telefonnotiz über ein vertrauliches Gespräch zwischen dem Vorsitzenden Richter und dem Anwalt István Cocron, der Kanzlei CLLB Rechtanwälte. Cocron selbst hatte diese Notiz in andere Verfahren eingeführt. In der Begründung heißt es, dass objektive Gründe vorliegen, die nach Meinung einer ruhigen und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.
„Wir sehen in diesem nicht angreifbaren Beschluss der Kammer einen entscheidenden Wendepunkt in den Rückzahlungs-Prozessen. Endlich wird sich ein unvoreingenommener Richter mit den sachlichen Argumenten auseinandersetzen,“ so Gunter Kramper, Vorstand der EECH – European Energy Consult Holding AG.









