(openPR) Die BührleConsulting ( 1aVersicherung.net ) informiert, dass ab 2008 neue Rechengrößen in der Sozialversicherung gelten. Diese wirken sich insbesondere bei der Bewertung der privaten Krankenversicherung aus.
So wird die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung um 450 EUR auf neu 48150 EUR p.a. angehoben (Jahresbruttoeinkommen). Das Jahresbruttoeinkommen definiert die Grenze, von der an ein Arbeitnehmer von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung (Krankenvollversicherung) wechseln darf. Das Jahresbruttoeinkommen entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 EUR, zuzüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Für alle, die ein geringeres Jahresbruttoeinkommen haben, bleiben Pflichtmitglied. Wer auf dem Gehaltszettel mehr hat, darf aber nicht sofort zur privaten Krankenversicherung wechseln, sondern muss drei Jahre über dem Jahresbruttoeinkommen verdienen. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nur bei Arbeitnehmern. Beamte und Selbstständige können jederzeit von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln.
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse kann sehr interessant sein. Da in der privaten Krankenversicherung die Leistungen individuell ausgewählt werden können, haben Versicherte die Möglichkeit, deutlich bessere Leistungen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu vereinbaren. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich jedoch von den einzelnen Gesellschaften sehr unterschiedlich. Deswegen empfiehlt die Bührle Consulting vor einem Wechsel auf jeden Fall einen individuellen Versicherungsvergleich ( www.1aVersicherung.net ) durchzuführen.












