(openPR) Bonn, 6. Dezember 2007 - Die Verbände der besonderen Therapierichtungen fordern seit Jahren eine Berücksichtigung der sprechenden Medizin im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), um vor allem Patienten mit chronischen oder komplizierten Erkrankungen auch in der Kassenpraxis angemessen helfen zu können. „Komplementärmedizinische Verfahren werden von der Bevölkerung in hohem und stetig ansteigendem Maße nachgefragt und genutzt“, urteilt auch Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe in der Mai-Ausgabe der Homöopathischen Nachrichten und schließt daraus, dass Patienten sich eine „Erweiterung der therapeutischen Optionen“ wünschen und Wert darauf legen, dass verstärkt seelische Faktoren berücksichtigt werden und weniger apparative Medizin begünstigt wird. Doch anstatt eine intensive Patientenbetreuung zu fördern, gelten im neuen EBM als „förderungswürdige Einzelziffern“ hauptsächlich technische Leistungen.
So werden zum Beispiel homöopathisch therapierende Vertragsärzte aufgrund ihrer Ausbildung vor allem von Patienten aufgesucht, die schulmedizinisch als austherapiert gelten, die aufgrund ihrer langen Krankengeschichten nicht mehr in das Raster einer Fallpauschale passen. „Mindestens 60 Prozent unserer Patienten sind chronisch krank“, schätzt Franz Bonsch, Beisitzer Vertragsärzte im Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), „und wir sehen unsere Patienten deutlich öfter als zweimal im Quartal.“ Deshalb liege auch die durchschnittliche Scheinzahl der homöopathischen Kassenpraxen bei etwa 500, so Bonsch. Ausgelegt ist der EBM aber auf die Durchschnittspraxis mit 1000 Scheinen im Quartal und mit 38 Prozent chronisch kranker Patienten, die nur ein- bis zweimal im Quartal behandelt werden. Unter diesen Voraussetzungen kann die Homöopathie, die im Sozialgesetzbuch V als Kassenleistung definiert ist, nicht angeboten werden.
IV-Verträge Homöopathie sind die Alternative
Damit die ärztliche Homöopathie aber in der vertragsärztlichen Praxis eine Zukunft hat, baut der DZVhÄ die Verträge zur Integrierten Versorgung kontinuierlich aus. Inzwischen ist jede zweite Krankenkasse in Deutschland einem der drei Vertragstypen beigetreten. Damit wird das wirtschaftliche Arbeiten der homöopathischen Vertragsärzte gesichert und der Patientenwunsch nach einer individuellen Medizin erfüllt.











