Das neue Unterhaltsrecht: Kinder zuerst - oder doch das Finanzamt?
(openPR) Ab Januar 2008 werden neue gesetzliche Regelungen für Unterhaltszahlungen gelten. Was sich ändert, und wie die Unterhaltspflichten an Kinder, geschiedene Ehepartner und andere Unterhaltspflichtige dann ausehen, erklärt Ann Yacobi auf akademie.de anhand praktischer Beispiele und konkreter Zahlen.
Der Artikel erläutert aber auch, dass nicht etwa die Kinder die großen Gewinner der Neuregelung sind, auch wenn sie rechtlich betrachtet jetzt eindeutig an erster Stelle unter den Anspruchsberechtigten stehen. Besonders profitieren von der Änderung der Unterhaltsrechts dürfte wohl jedoch vor allem der Fiskus.
Das neue Unterhaltsrecht: Kinder zuerst - aber mit Fußangel!
http://www.akademie.de/direkt?pid=47854&t=opr47854
Pressekontakt
akademie.de asp GmbH
Simon Hengel
Erkelenzdamm 59 -61
10999 Berlin
Tel.: + 49 - 30 - 616 55-0
Fax: + 49 - 30 - 616 55-120
Email:
http://www.akademie.de
Über akademie.de
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:akademie.de vermittelt Know-how im Internet. Immer praxisbezogen und je nach Wissensbedarf in unterschiedlichen Formaten: Bei akademie.de finden Sie über 250 Selbstlernkurse & Ratgeber, mehr als 40 tutoriell begleitete Online-Workshops, tausende Tipp-Artikel, Video-Anleitungen ... Die Themen reichen von der professionellen Nutzung des Internet über Existenzgründung bis zu SoftSkills.
Über das Unternehmen
http://www.akademie.de
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Das neue Unterhaltsrecht: Kinder zuerst - oder doch das Finanzamt?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.