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Phoenix: Herber Rückschlag für Anleger

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(openPR) Das Landgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 29. Oktober 2007 den Insolvenzplan für unwirksam erklärt. Damit kommt der im April dieses Jahres durch eine überwältigende Mehrheit der Anleger beschlossene Insolvenzplan vorerst nicht zu Stande.



Auch wenn diese Entscheidung noch nicht endgültig ist, werden die Phoenix-Anleger noch lange auf Geld aus der Insolvenzmasse warten müssen. Ursprünglich waren die ersten Auszahlungen für Herbst dieses Jahres angekündigt worden. Daraus wird jetzt nichts!

Zu verdanken haben die geprellten Anleger diese Entwicklung einer Firma namens Citco Global Custody. Diese hatte gegen den Insolvenzplan Beschwerde eingelegt unter anderem mit der Begründung, ihr stünden Aussonderungsrechte an den von Phoenix geführten Treuhandkonten zu. Wenn diese Argumentation Erfolg haben sollte, könnten grundsätzlich alle Anleger, deren Gelder auf den Treuhandkonten lagen, eine Sonderbehandlung und damit mehr Geld aus der Insolvenzmasse verlangen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar meint zur aktuellen Lage: „Es ist ein Skandal, wenn nun Einzelne versuchen, sich zu Lasten der großen Masse der Anleger Sondervorteile zu verschaffen. Damit wird die Auszahlung dringend benötigter Gelder weiter verzögert. Allerdings müssen wir an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass es uns in geeigneten Fällen gelungen ist, für unsere Mandanten Schadensersatzzahlungen von Vermittlern zu realisieren. Diese Anleger trifft die aktuelle Entwicklung nicht so hart wie andere. Viele Geschädigte haben von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch gemacht.“

Unterdessen erheben Mitglieder der Einlagensicherung schwere Vorwürfe gegen den Insolvenzverwalter. Dieser soll angeblich nicht konsequent genug nach Geld bei allen Verantwortlichen gesucht haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, überhöhte Honorare berechnet zu haben. Der Insolvenzverwalter hat die Vorwürfe inzwischen zurückgewiesen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar wird die weitere Entwicklung dieser Auseinandersetzung im Auge behalten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Phoenix Managed Accounts“
anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.11.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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