(openPR) Die "rollenden Supermärkte" in der Bundesrepublik erhalten nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Donnerstagausgabe) weiterhin eine Ausnahmegenehmigung für ihre Geschäfte, bei denen es vor allem um eine Grundversorgung auf den Dörfern und in bevölkerungsarmen Gegenden geht. Das teilte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner, in einem Brief mit.
Die "rollenden Supermärkte" sollten von Januar an unter eine neue EU-Verordnung zur Regelung der Lenk- und Ruhezeiten fallen, die für Verkaufswagen mit mehr als 3,5 Tonnen gilt und die Fahrten über die Dörfer praktisch unmöglich gemacht hätte. Das hatte unter den etwa 1800 Unternehmen in dieser Branche beträchtliche Unruhe hervorgerufen. Die Bundesregierung erreichte nun eine Ausnahmeregelung in Brüssel. Demnach können die Verkaufswagen wie bisher unterwegs sein, weil sie als Fahrzuge angesehen werden, "die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt".
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