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Was tun als Badenia-Geschädigter?

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(openPR) In den neunziger Jahren wurden von der Heinen & Biege GmbH tausende Wohnungen an Anleger vermittelt. Zumeist handelte es sich um Sozialwohnungen aus dem Erbe der insolventen Gewerkschaftsholding Neue Heimat. Die Wohnungen waren häufig in einem desaströsen baulichen Zustand und meist nur notdürftig saniert.



Dass diese Wohnungen als „Kapitalanlagen“ und zur „Altersvorsorge“ angeboten wurden, war eine Dreistigkeit sondergleichen. Insbesondere die Deutsche Badenia Bausparkasse AG ließ sich jedoch nicht davon abhalten, mittels des von ihr unterstützten Vertriebes zur Finanzierung der den Anlegern Kredite in dreistelliger Millionenhöhe auszureichen.

Obwohl in mehreren Gerichtsurteilen (u.a. OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2006, Az.: 15 U 64/04) ausdrücklich festgestellt wurde, dass sich das damalige Vorstandsmitglied der Badenia, Herr A., offensichtlich an einem Betrug beteiligt habe, reißen die „Erfolgsmeldungen“ der Badenia nicht ab, die eine Vielzahl der geführten Prozesse gegen die arg gebeutelten und finanziell erheblich geschädigten Anleger gewinnt.

Viele Anleger fragen sich nun, ob es überhaupt Sinn macht, gegen eine scheinbar übermächtige Bausparkasse gerichtlich vorzugehen. Der BSZ hat hierzu bei seinen Vertrauensanwälten, der Kanzlei Witt Nittel Rechtsanwälte, nachgefragt.

BSZ:
Herr Witt, Sie sind Spezialist im Bereich des Kapitalanlagerechts und betreuen seit Jahren eine Vielzahl so genannter Badenia-Geschädigter. Sie haben die Entscheidung letztes Jahr vor dem OLG Karlsruhe gegen die Badenia erstritten. Weshalb hören wir dann aber ständig von Erfolgsmeldungen der Badenia?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Das Problem besteht darin, dass die Prozesse auch von Rechtsanwälten geführt werden, denen viele Informationen über die betrügerischen Aktivitäten der Badenia schlichtweg nicht bekannt sind. In solchen Prozessen werden es Anleger schwer haben, gegen die Badenia zu gewinnen. Hinzu kommt eine Rechtsprechung, die gerade für Laien manchmal nur schwer verständlich ist.

BSZ:
Wie viele Prozesse führt Ihre Kanzlei derzeit vor den Oberlandesgerichten in Deutschland?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Wir vertreten rund einhundert Mandanten, sind aber aus Kostengründen für die Mandanten seit Jahren darauf bedacht, möglichst wenige Prozesse zu führen. Daher führen wir derzeit lediglich zwei weitere Verfahren vor den Oberlandesgerichten, während das oben von Ihnen benannte Verfahren, dass wir im letzten Jahr vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gewonnen haben, derzeit dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorliegt.

BSZ:
Viele Rechtsanwälte raten, umgehend gegen die Badenia zu prozessieren, da die Verjährung von Ansprüchen droht. Was sagen Sie dazu?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Die Verjährung ist ein ernstzunehmendes Problem, und die Gerichte beurteilen die Frage, wann tatsächlich der Anspruch im Einzellfall verjährt ist, möglicherweise auch unterschiedlich. Es kommt dabei auf die Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen an, wobei auch eine grob fahrlässige Unkenntnis ausreicht. Dringend erforderlich ist es sicherlich, dass ein Betroffener Anleger sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt wendet. Hier bietet der BSZ die Möglichkeit, eine erste Einschätzung des Falles von einem Speziallisten zu erhalten. Zur Verjährungshemmung ist es im Übrigen nicht zwingend erforderlich, eine Klage einzureichen. Hier sollten alle Möglichkeiten, auch außergerichtliche Verhandlungen etc., ausgeschöpft werden. Wer nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, muss einfach wissen, dass ein Prozess mit einem sehr hohen Kostenrisiko verbunden ist.

BSZ:
Die Badenia muss doch aber die Kosten eines Verfahrens übernehmen, wenn sie unterliegt?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Das ist richtig, es wäre aber vermessen, jedem Badenia-Geschädigten zu sagen, dass er den Prozess mit Sicherheit gewinnen wird.

BSZ.
Hängt also die Frage der Erfolgsaussichten dann auch von dem jeweils zu Grunde liegenden Einzellfall ab?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Selbstverständlich. Leider entsteht hier manchmal der Eindruck, die Fälle seien alle gleich gelagert. Die Fälle sind sehr differenziert zu betrachten, das zeigt unsere langjährige Erfahrung. Im Hinblick auf bestimmte Objekte, zeitliche Abläufe und sonstige Umstände, die im Einzellfall zu berücksichtigen sind, bestehen von vorne herein sehr unterschiedliche Erfolgsaussichten. Es ist auch unsere Aufgabe, geschädigten Anlegern ungeschminkt die Wahrheit zu sagen, auch wenn Sie im Einzellfall sehr bitter sein kann. Dazu gehört es auch, jeden Badenia-Geschädigten individuell bezüglich der Erfolgsaussichten in seinem speziellen Fall zu beraten. Die von manchen Kollegen zu vernehmende uneingeschränkte Empfehlung zur Klageerhebung ist angesichts der schwierigen Rechtslage äußerst fragwürdig und unseriös.

BSZ:
Wie hoch sind die Kosten eines Prozesses?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Das hängt entscheidend von der Höhe des Streitwertes ab. Grundsätzlich kann man sagen, dass derjenige, der über eine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung verfügt, sich sicherlich wenig Gedanken über die anfallenden Kosten machen muss und in einem solchen Fall die Prozessführung sicherlich wesentlich einfacher ist. Wer diese Möglichkeit nicht hat, der kann versuchen, Prozesskostenhilfe zu beantragen oder er muss überlegen, ob er das finanzielle Risiko eines solchen Prozesses eben eingehen will.

BSZ:
Es gibt doch aber auch noch die Möglichkeit, einen Prozesskostenfinanzierer für ein solches Verfahren zu gewinnen?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Grundsätzlich ist dies sicherlich eine gute Überlegung, jedoch wird aus unserer Erfahrung heraus kein Prozesskostenfinanzierer einen Prozess gegen die Badenia finanzieren. Prozesskostenfinanzierer wollen Geld verdienen. Daher erteilen sie in der Regel dann eine Zusage, wenn fast zu hundert Prozent sicher ist, dass der Prozess gewonnen wird. Dass wird man in den Badenia-Fällen kaum annehmen können. Selbst in Fällen, die sehr günstig gelagert sind, wird es nach der derzeitigen Rechtslage Beweisaufnahmen geben, deren Ausgang naturgemäß ungewiss ist. Schon dies wird die Prozesskostenfinanzierer abhalten.

BSZ:
Was können Sie den Badenia-Geschädigten also zusammenfassend raten?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Die Badenia-Geschädigten sollten umgehend eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es sich dabei von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser sollte gerade in dem Badenia-Komplex über ausreichend Erfahrung verfügen und Kenntnis über interne Unterlagen haben, die nur sehr wenigen Rechtsanwälten in Deutschland zur Verfügung stehen. Gerade mittels dieser Unterlagen sind viele Zusammenhänge im Hinblick auf die offensichtlichen Betrügereien nachweisbar. Man darf nicht verkennen, dass sogar der Vorsitzende Richter des Bankensenates, Herr Nobbe, im Rahmen einer am 20.03.2007 stattgefundenen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in einem derartigen Fall von einem „systematischen Betrug“ gesprochen hat. Das es dennoch schwierig ist, die Prozesse zu gewinnen, zeigen die neusten Erfolgsmeldungen der Badenia. Daher bleibt die im Einzelfall sehr arbeitsintensive Aufbereitung dieser Fälle unumgänglich.

BSZ:
Vielen Dank für das Gespräch.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „BADENIA" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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