openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neue Rechtsprechung des BGH zum Zugewinnausgleich

25.10.200715:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neue Rechtsprechung des BGH zum Zugewinnausgleich
Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim, Besser gleich zum Spezialisten
Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim, Besser gleich zum Spezialisten

(openPR) Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 22. November 2006 ( XII ZR 8/05 ) über die Frage zu entscheiden, wie ein lebenslanges Wohnrecht bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen ist.

Im entschiedenen Fall ging es um die Bewertung einer Immobilie, die der Ehefrau von ihrer Mutter mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht während der Ehezeit übertragen wurde, die aber mit einem lebenslangen Wohnrecht zugunsten der Großmutter belastet war.

Bislang hatte der Senat den durch das allmähliche Absinken des Wertes eines solchen Wohnrechts verbunden Vermögenszuwachs während der Ehe dadurch vom Zugewinnausgleich ausgenommen, dass er weder bei der Berechnung des Anfangsvermögens noch bei der Berechnung des Endvermögens berücksichtigt wurde.

Die hiergegen gerichtete Kritik war für den Senat Anlass, seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben.

Nunmehr ist das Wohnrecht als Grundstücksbelastung für den Anfangsvermögensstichtag und – falls es fortbesteht – auch für den Endvermögensstichtag zu bewerten. Darüber hinaus ist der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgrund des abnehmenden Werts des Wohnrechts auch für den dazwischen liegenden Zeitraum bzw. die Zeit zwischen dem Erwerb und dem Erlöschen des Wohnrechts zu bewerten, um den gleitenden Erwerbsvorgang zu erfassen und durch entsprechende Hinzurechnung zum Anfangsvermögen vom Ausgleich auszunehmen.

Dem soll nicht entgegen stehen, dass der Wertzuwachs durch den gleitenden Vermögenserwerb in der Regel nicht ohne sachverständige Hilfe ermittelt werden kann.

Die neue Berechnungsmethode ist aufwändiger und wegen der zu erwartenden Sachverständigengutachten auch kostenintensiver als das vollständige Herausnehmen des Wohnrechts nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ein Grund mehr, vor allem im Bereich des Zugewinnausgleichs möglichst auf eine gütliche Einigung zwischen den Eheleuten hinzuwirken oder schon bei Eheschließung durch Ehevertrag den weiteren Verlauf des beiderseitigen Vermögens zu regeln.

Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim

Bildquelle:pixelio.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 166859
 174

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neue Rechtsprechung des BGH zum Zugewinnausgleich“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von rechtsanwalt@schendel.de

Bild: Die einverständliche ScheidungBild: Die einverständliche Scheidung
Die einverständliche Scheidung
Das Trennungsjahr muss abgewartet werden, ehe die Scheidung beantragt werden kann. Es läuft mit Beginn der Trennung. Man unterscheidet zwischen der Trennung innerhalb der Ehewohnung und mit verschiedenen Wohnsitzen. In der Regel wird empfohlen, die Scheidung alsbald einzureichen. Manche Gerichte lassen eine Kulanzfrist von zwei Monaten zu. Die Scheidung kann nach 10 Monaten Trennung beantragt werden. Eine Blitzscheidung ist in der Regel nicht zu erwarten. Die Rente muss geklärt werden. Das kann einige Monate dauern. Man kann die Rentenklärun…
Bild: Ausgleich von Schulden nach der ScheidungBild: Ausgleich von Schulden nach der Scheidung
Ausgleich von Schulden nach der Scheidung
In seinem Urteil vom 09. Januar 2008 hatte sich der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit der Frage zu befassen, wer im Verhältnis geschiedener Ehegatten zueinander für die vormals gemeinsam verursachten Schulden aufzukommen hat. Anlass der Entscheidung waren zwei von den Ehegatten während intakter Ehe gemeinschaftlich aufgenommene Darlehen, die seit der Trennung vom Ehemann allein zurückgeführt wurden. Er verlangt nun den hälftigen Ausgleich seiner Zahlungen von seiner mittlerweile geschiedenen Ehefr…

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung
Der Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung
… München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Endet die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten, so hat nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Zugewinnausgleich stattzufinden. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen der Ehegatten deren Anfangsvermögen übersteigt. Der Zugewinn ist jedenfalls eine Geldsumme. Er …
Der Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich
… Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss ein Zugewinnausgleich ab dem Zeitpunkt erfolgen, in welchem die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten endet. Bei dem Zugewinn handelt es sich um den Betrag, um den das …
Zugewinnausgleich bei Ehescheidung
Zugewinnausgleich bei Ehescheidung
… Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart grprainer.com führen aus: Bei Beendigung einer Zugewinngemeinschaft der Ehegatten soll ein Zugewinnausgleich stattfinden. Grundsätzlich kann jedem Ehegatten ein Zugewinnausgleich zustehen, wenn dieser den geringeren Zugewinn während der Ehe erzielt hat. Grundsätzlich steht …
Ehevertrag eines Unternehmers
Ehevertrag eines Unternehmers
… Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Möchte ein Ehegatte, dass im Fall des Anspruchs auf Zugewinnausgleich das Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis nicht gefährdet wird, so können die Ehegatten im Ehevertrag den Zugewinnausgleich ausschließen, indem …
Der Zugewinnausgleich bei Scheidung - Familienrecht
Der Zugewinnausgleich bei Scheidung - Familienrecht
… ab, so befinden sie sich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand bewirkt, dass im Fall einer Beendigung der Zugewinngemeinschaft der Ehegatten ein Zugewinnausgleich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches stattfindet. Bei dem Zugewinn handelt es sich um die Differenz, um die das Endvermögen das Anfangsvermögen …
Bild: Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen (BGH Urteil vom 3. Februar 2010)Bild: Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen (BGH Urteil vom 3. Februar 2010)
Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen (BGH Urteil vom 3. Februar 2010)
… Schwiegereltern, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand des Zugewinngemeinschaft gelebt hatten, eine Rückforderung regelmäßig versagt und diese Zuwendung ausschließlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs zwischen den Eheleuten berücksichtigt worden. Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 3. Februar 2010 In seinem Urteil vom 3. Februar 2010 …
Bild: Finanzgericht Düsseldorf: Scheidungskosten in vollem Umfang steuerlich absetzbarBild: Finanzgericht Düsseldorf: Scheidungskosten in vollem Umfang steuerlich absetzbar
Finanzgericht Düsseldorf: Scheidungskosten in vollem Umfang steuerlich absetzbar
… gerichtlichen Scheidungsverfahrens anfallen, also auch die Kosten für sog. Scheidungsfolgesachen wie etwa gerichtliche Auseinandersetzungen über Unterhaltsansprüche und den Zugewinnausgleich“, sagt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf. Rechtswidrige Praxis der Finanzämter bei den Scheidungskosten Die Finanzämter hingegen erkennen …
Ehevertrag: Unternehmer müssen möglicherwiese dennoch die Altersvorsorge des anderen Ehegatten gewährleisten
Ehevertrag: Unternehmer müssen möglicherwiese dennoch die Altersvorsorge des anderen Ehegatten gewährleisten
… Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Um vorzubeugen, dass im Falle des Anspruchs auf Zugewinnausgleich das Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis Gegenstand des Anspruchs wird, kann ein Ehevertrag zwischen den Ehegatte vereinbart werden, welcher …
Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten
Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten
… Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart grprainer.com führen aus: Ein zugewinnberechtigter Ehegatte kann von dem anderen Ehegatten einen Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend machen. Allerdings können Ehegatten auch einen Ehevertrag vereinbaren, der den Zugewinnausgleich ausschließt und die gesetzliche Gütertrennung vereinbart. Dies gilt …
(Ehe-) Scheidung - Beratung durch Fachanwalt in Frankfurt
(Ehe-) Scheidung - Beratung durch Fachanwalt in Frankfurt
… innerhalb eines Scheidungsverfahren sind in der Regel finanzieller Natur: Die Berechnung / Minderung / Erhöhung von Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Verteilung des Hausrats bedarf neben vertieften Spezialkenntnisse, genauen Kenntnissen der Rechtsprechung vnor allem auch die langjährige Erfahrung aus …
Sie lesen gerade: Neue Rechtsprechung des BGH zum Zugewinnausgleich