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Nicht zögern bei der Altersvorsorge

(openPR) 80 % der Bundesbürger äußern in Befragungen regelmäßig, dass für sie eine solide finanzielle Altersversorgung eine sehr attraktive Vorstellung für die Zukunft ist. Dies gilt um so mehr, wenn man bedenkt, dass die zu erwartende Versorgungslücke später schnell ein Drittel des gewohnten Monatsgehaltes oder sogar noch mehr ausmachen kann.



Daher sollte nach Meinung der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) nicht unnötig gezögert werden, rechtzeitig ein solides finanzielles Fundament für die Zeit nach dem Berufsleben zu bilden. Gerade der bevorstehende Weltspartag am 30. Oktober ist ein guter Anlass jetzt mit konkreten Überlegungen zur privaten Zukunftsvorsorge für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben zu beginnen. Dabei empfehlen die LzO-Vorsorgeexperten, bei der individuellen Vorsorgelösung ein besonderes Augenmerk auf die Möglichkeiten zu legen, die attraktiv staatlich bezuschusst oder steuerlich begünstigt werden.

Staatliche Prämien mit der Riester-Rente sichern

Regelmäßige Einzahlungen in eine besondere Form der privaten Zusatzrente – auch bekannt unter dem Namen Riester-Rente – fördert der Staat für 2007 mit Zuschüssen von 114 Euro Grundzulage pro Person und 138 Euro Zulage pro Kind, wenn in diesem Jahr 3 % des renten-versicherungspflichtigen Einkommens (max. 1.575 Euro) eingezahlt werden. Im Jahr 2008 erhöhen sich diese Zulagen sogar auf 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage bei regelmäßigen Einzahlungen von dann 4 % des Einkommens (max. 2.100 Euro). Gefördert werden alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und ihre Ehegatten, aber auch andere Personengruppen wie z.B. geringfügig Beschäftigte.

Die betriebliche Altersversorgung - Steuern sparen durch Gehaltsumwandlung

Für Arbeitnehmer ist insbesondere die betriebliche Altersversorgung (bAV) als Ergänzung zur staatlichen Rente und der sonstigen privaten Vorsorge eine weitere wichtige Säule. Über eine sogenannte Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber nach Vereinbarung mit dem Arbeit-nehmer vom Bruttolohn direkt bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in die gewählte Form der betrieblichen Altersversorgung ein (derzeit bis zu 2.520 Euro). Besonders interessant ist, dass die geleisteten Einzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind und so zu 100 % dem Arbeitnehmer bei seiner Zukunftsplanung zu Gute kommen. Diese Regelung wird nach Beschluss des Bundeskabinetts auch über das Jahr 2008 hinaus gelten.

Basis-Rente verbessert staatliche Grundversorgung

Seit 2005 bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, die gesetzliche Rente durch eine sogenannte Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, zu ergänzen. Die Beiträge werden steuerlich gefördert, im Gegenzug sind die späteren Rentenzahlungen zu versteuern, dann allerdings mit einem meist niedrigeren Steuersatz als im aktiven Berufsleben. Auch die Rürup-Rente leistet lebenslang garantierte monatliche Rentenzahlungen, für die bei Erhalt der Zahlungen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Private Rentenversicherung schafft zusätzliche Möglichkeiten

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Die klassische private Rentenversicherung zahlt ab dem vereinbarten Termin, z.B. ab dem 60. Lebensjahr oder dem Eintritt in den Ruhestand, eine lebenslange monatliche Rente oder das gesamte Kapital in einer Summe aus. Garantiert ist eine Mindestverzinsung von 2,75 % auf die eingezahlten Beträge. Wenn die Gesellschaft zusätzliche Erträge erwirtschaftet, werden diese als sogenannte Überschussbeteiligung ebenfalls ausgezahlt, so dass die erzielbare Rendite deutlich höher sein kann.

Bei einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung fließen die Sparbeträge in einen Investmentfonds und stehen ab dem vereinbarten Zeitpunkt ebenfalls in einer Summe oder als lebenslange Rente zur Verfügung. Die Höhe der Auszahlungen ist hier anders als bei der klassischen Variante nicht garantiert, sondern hängt vom Anlageerfolg des gewählten Investmentfonds ab.

Gute Beratung hilft weiter

Mit diesen attraktiven Möglichkeiten und den damit verbundenen staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen unterstreicht der Gesetzgeber seine Absicht, die private Vorsorge für die Zeit nach dem Berufsleben bestmöglich zu unterstützen. Wer jetzt schnell handelt, kann sich noch rechtzeitig für 2007 die möglichen Zulagen und Steuervorteile sichern. Nach Ansicht der LzO ist aber in jedem Fall eine auf die persönliche Situation zugeschnittene Beratung wichtig, um alle Vorteile bestmöglich nutzen zu können.

Hans Günter Rostalski

Bereich Marketing

Kommunikation/Presse

Telefon: 0441-230 2501

Telefax: 0441-230 2599

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