(openPR) VIP Fonds-Geschäftsführer Specht überraschend nicht mehr im Amt
München/ Berlin/ Stuttgart / Bremen / Düsseldorf, 27. September 2007 - Die Münchener Kanzleien CLLB, Mattil & Kollegen, Jens Graf Rechtsanwälte aus Düsseldorf, die Berliner Anwälte der Kanzleien Kälberer & Tittel, Schirp Schmidt-Mosbach Apel sowie die Bremer Sozietät KWAG und die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar aus Stuttgart haben sich unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen rechtlichen Selbständigkeit fallbezogen zur Anwaltskooperation VIP 3 und 4 zusammengeschlossen. Das primäre Ziel liegt in dem erfolgreichen Abschluss der VIP-Prozesse mit besonderem Fokus auf das Kapitalanlegermusterverfahren und den Prozessen gegen die Commerzbank AG. Darüber hinaus unterstützt die Kooperation die Wahl von neuen Beiräten, die zwar kritisch aber kompetent und unabhängig die Geschäftsführung bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben begleiten. Die Kooperation vertritt derzeit weit über 1.000 Anleger.
In dem von starkem Konkurrenzdruck geprägten Gebiet des Kapitalanlagerechts ist eine derartige Kooperation von sieben bekannten Kanzleien bislang einmalig. Dies verdeutlicht, dass alle Kanzleien etwaige Eigeninteressen hinten anstellen, um ihr vorrangiges und primäres Ziel zu erreichen, die VIP-Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Die Kanzleien erfahren dabei von der K&M Beratung und Management GmbH, dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein Unterstützung.
Drei Anlässe führten zur Gründung der Kooperation: Die kurzfristige Absage der Gesellschafterversammlungen der VIP-Medienfonds 3 und 4, deren Verschiebung auf Dezember 2007 sowie die überraschende Absetzung des bisherigen Geschäftsführers Dirk Specht. Den geäußerten „Wunsch“ von Anleger- und Fachbeirat sowie der Treuhänder einer Absage können die Kooperationsmitglieder in keiner Weise nachvollziehen. Alle Beteiligten wissen seit langem, dass aufgrund der laufenden Verfahren keine Jahresabschlüsse erstellt werden; daher kann richtigerweise die Feststellung nicht als Tagesordnungspunkt aufgeführt sein.
Die von den Initiatoren genannten Gründe zur Intervention erscheinen den Anwälten zudem nicht hinreichend für eine Absage der Versammlungen. Sie erachten die genannten Gründe vielmehr als vorgeschoben, um Neuwahlen bzw. Wahlen von Anlegerbeiräten in beiden Fonds zu verhindern. Ein weiterer Hinweis, dass die Neuwahl der Beiräte verhindert werden soll, gibt die Absetzung von Herrn Specht: Er gehörte zu denjenigen, die eine Neuwahl von Anlegerbeiräten unterstützte.
Handlungswillige und –fähige Anlegerbeiräte sind in beiden Fonds unverzichtbar in Anbetracht der komplizierten Probleme, der Ungewissheit über die weitere Geschäftsführung sowie der in vielen Gesprächen mit Anlegern spürbaren Verunsicherung. Die Kooperation tritt deshalb in ihrer ersten gemeinsamen Initiative für die unverzügliche Nachholung der abgesetzten Versammlungen und für die Wahl neuer Beiräte ein.
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