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Keine „Macht“ den Sicherheitsfanatikern

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Das kritische Internetportal - nicht nur (!) zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) „Wenn die zivilisierte Welt in ihrer Gegenwehr obsiegen will, darf sie sich in dem Respekt ihrer Grundwerte nicht irre machen lassen. Das Bekenntnis zur Würde und Freiheit des Menschen zeichnet den modernen Verfassungsstaat gegenüber totalitären Ideologien aus. Die Aufnahme der Grundrechte in unsere Verfassung war eine Antwort auf die Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus. Wir werden Menschen anderer Kulturen schwerlich von den Vorzügen unserer Verfassung überzeugen, wenn wir die dort verbrieften Standards nicht auch im Umgang mit ihnen beachten.“

Die Terrorgefahren sind ohne Frage auch – wenn nicht gar in erster Linie – eine Bewährungsprobe für die rechtsstaatliche, parlamentarische und vor allem freiheitliche Demokratie. Das vorstehende Zitat ist einem Essay von Jutta Limbach zur Sicherheitsdebatte entlehnt (Quelle: tagesschau.de >>> http://www.tagesschau.de/inland/meldung208630.html ).

Dieses Essay darf allen voran unseren Sicherheitspolitikern zum Lesestudium empfohlen werden und es kommt nicht von ungefähr, dass die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts gestern im Heute-Journal daran erinnern musste, dass einige Politiker die Entscheidung des BVerfG zum Luftverkehrssicherheitsgesetz aus dem Jahre 2006 lesen sollten.

Wir stehen vor einer ernsthaften Bewährungsprobe in unserem Staat: unser Leib und Leben (aber auch die Freiheit) scheint von einigen Politikern bedroht zu werden. Nicht der „übergesetzliche Notstand“ scheint das Problem zu sein, sondern das mangelnde Bewusstsein und das rechte Augenmaß für unsere Grundrechte. Grundrechte werden sich so in ihrer historisch bedeutsamen Funktion erweisen müssen, namentlich als Abwehrrechte gegenüber dem Staat und es bleibt zu hoffen, dass sich hier ein breiter Konsens finden lässt.

Lutz Barth

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