(openPR) HEIDENHEIM, 17.09.2007 - Als reichlich inkonsequent und leicht durchschaubar bezeichnet das ödp-Landesvorstandsmitglied Gerd Eckhardt die jüngste Forderung der baden-württembergischen FDP-Minister Goll und Pfister nach einer Sondererlaubnis zur Ladenöffnung von Blumen- und Floristikgeschäften am Muttertag. Dieser fällt im kommenden Jahr auf den Pfingstsonntag. Das Widersprüchliche an dem liberalen Vorstoß: Gerade mal ein halbes Jahr ist die letzte Änderung des baden-württembergischen Ladeschlussgesetzes her- ein Beschluss an dem die FDP maßgeblich mitgewirkt hat. Bei dieser Gesetzesnovelle wurde ein besonderer Schutz für die Advents-, Oster-, Pfingstsonntage, sowie den Weihnachtsfeiertagen festgeschrieben.
Die Liberalen, die sonst keine Gelegenheit versäumen, von der Bevölkerung Flexibilität und Eigenverantwortung einzufordern, begründen die Gesetzesausnahme damit, dass die „Öffnung der Ladengeschäfte am Muttertag im öffentlichen Interesse liege“.
Eingeführt wurde der Brauch des Muttertages in Deutschland im Jahr 1923 von dem „Verband Deutscher Blumengeschäftsinhaber“. Dass der Spitzenverbände der Blumenfachgeschäfte den Muttertag mit aller Gewalt durchdrücken möchten ist vielleicht noch nachvollziehbar. Dass jetzt aber namhafte FDP-Politiker für die Blumenfachgeschäfte in die Presche springen, erinnert dann aber doch eher an die FDP als Lobbyistenvertretung, als an eine ernstzunehmende politische Kraft. Gerd Eckhardt (ödp): „Mit ihrer Forderung nach einer Sonderöffnung der Blumenläden an Pfingsten im kommenden Jahr erweisen Goll und Pfister vielen Frauen einen Bärendienst, schließlich arbeiten in der Floristenbranche überwiegend Frauen die sich sicherlich kaum freuen, wenn sie zu „Ehren des Muttertags“ auf das Pfingstfest verzichten sollen. Auch wenn es die beiden Minister Goll und Pfister wohl nicht für möglich halten, bin ich doch fest davon überzeugt, dass „pfiffige“ Kinder es trotz Feiertag schaffen werden, ihre Mutti mit einem schönen Muttertagsgeschenk zu überraschen“.
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