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Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

17.09.200712:36 UhrIT, New Media & Software
Bild: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
Verlockende Versuchung für Arbeitnehmer
Verlockende Versuchung für Arbeitnehmer

(openPR) Bielefeld, September 2007 - Fast die Hälfte aller Deutschen wird eigenen Angaben zufolge in ihrer Internetaktivität am Arbeitsplatz vom Chef kontrolliert. Dies ergab eine Umfrage der Jobbörse backinjob.de im vergangenen Monat, an der sich 7.543 Menschen beteiligten. Nur 25% der Befragten gaben an, dass das gar nicht überprüft würde. 35% glaubten, hierzu keine Angaben machen zu können, konnten eine Kontrolle jedoch nicht ausschließen.



Eins ist klar, das Internet spielt mittlerweile sowohl im privaten als auch beruflichen Umfeld eine große Rolle. Emails lösen den schriftlichen Briefverkehr ab und ein Intranet erleichtert die firmeninterne Abstimmung und das Weiterleiten von Informationen innerhalb des eigenen Unternehmens.

Vieles geht dadurch nicht nur schneller, es ergeben sich auch mehr Möglichkeiten für die Arbeitnehmer Kontakt aufzunehmen oder Informationen aus dem Internet einzuholen. Damit eröffnet sich aber auch eine ganze Palette an Möglichkeiten, das Internet für die private Nutzung während der Arbeitszeit zu gebrauchen. Zum Beispiel für einen kurzen Chat nebenbei oder das Durchstöbern des Abendprogramms für den Feierabend.
Hieraus ergeben sich rechtlichen Fragen, die sich vor allem auf die Trennung dienstlicher von privater Internetnutzung beziehen. Was ist am Arbeitsplatz erlaubt, was nicht?

Bisher gibt es keine ausdrücklichen arbeitsrechtlichen Regelungen oder gesetzliche Vorschriften für den Internetgebrauch. Der Arbeitsvertrag bestimmt in der Regel, ob die Kommunikationssysteme Internet und Telefon dem privaten Gebrauch offen stehen oder nicht.

Ist das Surfen am Arbeitsplatz nur zu dienstlichen Zwecken erlaubt, werden unter anderem auch Emails wie geschäftliche Briefpost behandelt und dürfen daher vom Arbeitgeber stichprobenartig kontrolliert werden.

Gibt eine Betriebsregelung die private Nutzung des Internets frei, tritt das Fernmeldegeheimnis in Kraft. Das heißt, die Firma nimmt die Position eines Telekommunikationsanbieters ein, während der Arbeitnehmer als Kunde dessen Service nutzt. In diesem Fall müssen private Emails wie private Post behandelt werden und dürfen daher keiner Kontrolle unterzogen werden.

Wenn es keine Vereinbarung gibt, heißt dass allerdings nicht, dass man das Internet nutzen kann, wie man möchte.
Sicherlich ist gegen eine Email an die Familie, dass es aufgrund einiger noch ausstehender Arbeit am Abend später wird gerechtfertigt, ständige Spiele am PC aus Langeweile oder Telefonate mit Freunden sollten allerdings nicht vom Arbeitsplatz geführt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine klare Regelung der Nutzung des Internets sowie der Kontrolle durch den Arbeitgeber durchaus positiv sein kann, solange es sich um einen vertrauenswürdigen Umgang des Arbeitsgebers mit dieser Kontrolle handelt. Durch die zahlreichen Ablenkungsmöglichkeiten die einem Arbeitnehmer mit dem Internet geboten werden, ist ein Abschweifen von der Arbeit durchaus menschlich. Weiß ein Arbeitnehmer allerdings, dass sein Chef Bericht über seine Internetaktivität erhält, kommt es wohlmöglich erst gar nicht so weit. Die Arbeit wird schneller und effektiver umgesetzt, was letztendlich für beide Seiten positive Effekte hat.

KOC MEDIA
Presse & Marketing
Frau Saskia Ternien
Bielefelderstr. 155a

33609 Bielefeld

Tel:0521-7701822
Fax:0521-7701824

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