(openPR) Der Gesetzgeber bevorzugt mit der Abgeltungssteuer wieder einmal insbesondere die Banken, denn nur für im Privatvermögen zufließende Kapitaleinkünfte führt er die Abgeltungssteuer ein, nicht jedoch für im Bankenvermögen zufließende Kapitaleinkünfte. Daneben entfällt die Möglichkeit des Abzugs von Werbungskosten.
Nicht ganz so vorteilhaft wie bei Banken, jedoch zumindest abgefedert ist die Wirkung der Abgeltungssteuer beim F&R Fonds für dessen Gesellschafter. Der F&R-Fonds ist steuerlich als private Vermögensverwaltung einzustufen. Er erzielt neben Einküften aus Kapitalvermögen (§ 20 EstG) insbesondere Prämieneinnahmen = sonstige Einkünfte (§ 22 EstG). Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen (§ 23 EstG) sind beim F&R-Fonds nur ein Nebeneffekt mit untergeordnetem Umfang.
Der F&R-Fonds ist aufgrund seiner Rechtsform als Personengesellschaft kein eigenes Steuersubjekt. Vielmehr werden sämtliche Ergebnisse des Fonds über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung den Fonds-Gesellschaftern direkt zugeordnet.
Der F&R-Fonds erzielt den überwiegenden Teil seiner Einkünfte aus Prämien-und Zinseinnahmen.
Bei den Prämien, der Haupteinnahmequelle des Fonds, trifft die Abgeltungssteuer nicht die ganzen vom Fonds vereinnahmten Prämien sondern nur den Vermögenszuwachs nach Abschluss der Gegengeschäfte (Glattstellung).
Da der Fonds niedrige lfd. Kosten hat, insbesondere keine Finanzierungskosten für Darlehen, ist der Wegfall des Werbungskostenabzugs von nur nachrangiger Bedeutung.
Soweit überhaupt Abgeltungssteuern fällig werden, sind diese bereits auf der Ebene des Fonds bezahlt.
Die Banken können sich also mal wieder zu den Gewinnern zählen aber auch für Privatanleger gibt es Möglichkeiten, dem Fiskus durch intelligente Kapitalanlagen zu trotzen, ohne dabei auf die volle Punktzahl der erwirtschafteten Renditen zu verzichten.
Privatanleger erhalten jetzt die Möglichkeit, zeitgemäße und eintelligente Ansätze zu nutzen, welche sich auf einen speziell aufgesetzten Stillhalterfonds in Kombination mit einer klassischen Vermögensverwaltung konzentrieren, um der zu erwartenden Steuerlast vollkommen legal entgegenzuwirken. Die auf Sicherheit und Rendite ausgelegte Strategie ermöglicht Privatanlegern, vom Invest der Top 30-DAX-Werte zu profitieren und dabei noch der steuerlichen Mehrlast zu entgehen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.fr-investor.de/Abgeltungssteuer-2009.html
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Das Angebot zur Beteiligung an der F&R Vermögensverwaltung KG wurde für Interessenten entwickelt, die im Rahmen eines ausgewogenen Finanzportfolios eine Anlagemöglichkeit wünschen, die konservative Finanzanlagen mit dynamischen Komponenten verbindet. Die Ausrichtung hat keine sogenannten Steuerspareffekte zum Ziel, sondern ist mittel- bis langfristig ertrags- und wertzuwachsorientiert.
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