(openPR) Hannover, 22. August 2007. Studienanfänger, die im Wintersemester ihre ersten Vorlesungen und Kurse belegen wollen, benötigen für die Immatrikulation neben anderen Unterlagen, wie Personalausweis, Passfoto oder Abiturzeugnis, auch einen Krankenversicherungsnachweis. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) Landesvertretung Niedersachsen hin. Diese spezielle Bescheinigung wird von den gesetzlichen Krankenkassen herausgegeben.
Studienanfänger, die noch nicht 25 Jahre alt sind, sind meistens über die Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos mitversichert. Studierende, die älter als 25 Jahre sind, müssen sich in der Regel jedoch selbst versichern. Es sei denn, sie haben einen Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet - dann verlängert sich die Familienversicherung um genau diesen Zeitraum. Studenten, die das 14. Fachsemester bzw. das 30. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Regel nur freiwillig versichern.
Der Beitrag für versicherungspflichtige Studenten zur Kranken- und Pflegeversicherung ist bei allen Kassen gleich, da er gesetzlich festgelegt wird. Zum kommenden Wintersemester wurde der Beitrag nach zwei Jahren erstmals wieder leicht angehoben. Pflichtversicherte Studenten müssen nun monatlich 49,40 Euro (vorher 47,53 Euro) für ihre Krankenversicherung zahlen. Hinzu kommen 7,92 Euro für die Pflegeversicherung (unverändert). Wer mindestens 23 Jahre alt ist und kinderlos, muss in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 1,17 Euro (insgesamt 9,09 Euro) bezahlen. BaföG-geförderte Studenten können einen Beitragszuschuss erhalten.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung der Studenten und rund um das Studium finden Interessierte im Internet unter www.unikosmos.de






