(openPR) Die Bundesregierung hat im Internet eine für jedermann zugängliche Datenbank veröffentlicht, die Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten enthält, die nach geltendem Bundes- und Europarecht für die deutsche Wirtschaft bestehen.
Eine Auswertung dieser Datenbank in Bezug auf den Datenschutz verdeutlicht, dass wichtige Pflichten für Unternehmen bestehen. Bei einer Recherche nach Informationspflichten, die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben, ergaben sich insgesamt 34 Treffer. Die wichtigsten Informationspflichten, die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben, z.B. Bestellung eines Beauftragten für Datenschutz gem. § 4 f Abs. 1, Verpflichtung von Mitarbeitern nicht-öffentlicher Stellen auf das Datengeheimnis gem. § 5 oder die Dokumentationspflicht gem. § 4 a Abs. 2 Satz 2. Die Datenbank der Bundesregierung findet man unter www.bundesregierung.de/informationspflichten.
Es ist offensichtlich, dass diesen wichtigen Pflichten nur ordnungsgemäß nachgekommen werden kann, wenn der betriebliche Datenschutz im Unternehmen wirksam umgesetzt ist.
Informationen zum betrieblichen Datenschutz oder Weiterbildungsangeboten erteilt die Filges IT-Beratung auf ihrer Website www.filges-it.de oder telefonisch unter 0 28 24 – 9 75 09 99.
Die Filges IT-Beratung unterstützt Unternehmen im Datenschutz und damit auch bei der Erfüllung der Informationspflichten. Angeboten werden neben Seminaren und Ausbildungen für betrieblichen Datenschutz auch Beratungsdienstleistungen oder die Übernahme der Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.











