Das Ende der Ebay-Abmahnwellen?
(openPR) Das OLG Düsseldorf hat im Fall einer typischen Ebay-Abmahnung den Streitwert von ursprünglich 15.000 Euro auf 900 Euro abgesenkt. Die Folge: Der Anwalt der abmahnenden Seite verdient erheblich weniger, das finanzielle Risiko für den Abgemahnten sinkt ebenfalls deutlich. Dieses Urteil könnte "Das Ende der Abmahnwellen" einläuten, wie Rechtsanwalt Oliver Langner in einem Fachbeitrag auf akademie.de ausführt.
"Ebay - das Ende der Abmahnwellen?"
http://www.akademie.de/direkt?pid=46412&t=opr46412
Die Abmahnung von Wettbewerbsverstößen vor allem bei unzutreffenden Widerrufsbelehrungen ist damit nicht mehr wirklich lukrativ, wenn andere Gerichte diesem Beispiel folgen. Die Streitwertfestsetzung liegt zwar im Ermessen jeden Gerichts, die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf dürfte in den Amts- und Landesgerichten nicht ohne Folgen bleiben.
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