(openPR) Neue Fahrtenschreiberregelung bedroht Wochenmärkte
Europäische Gesetzgebung belastet deutsche Aussteller: Digitale Fahrtenschreiber Pflicht für Neufahrzeuge. Aussteller fürchten um Existenz. / Bundesregierung versucht zu vermitteln.
Hamburg. Eigentlich sind Fahrtenschreiber eine gute Sache: Mit der Kontrolle von Ruhezeiten und Geschwindigkeiten erhöhen sie seit langem die Sicherheit auf deutschen Straßen, schützen Angestellte und retten Leben. Doch die EU-Verordnung zu Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EG Nr. 561/2006), die im April 2007 vollständig in Kraft getreten ist und digitale Fahrtenschreiber für Neufahrzeuge, auch der so genannten Sprinterklasse, als Pflicht vorschreibt, erschwert nun massiv Marktbeschickern bundesweit das Leben. Die Gestalter von Wochenmärkten prägen seit Jahrzehnten das Bild von Kleinstunternehmern. Sie sind es, die die Menschen mit einheimischem Obst und Gemüse, Frischfleisch und Aufschnitt und vielen kleinen Dingen des Alltages beliefern. Nun droht ihnen große Gefahr.
Dirk Marx, 1. Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. (BSM), und Wilfried Thal, Bundesvorsitzender für den Wochenmarkthandel im BSM, sind zuständig für die Belange der Hamburger Wochenmärkte. Sie sagen: „Bisher wurden unsere Marktbeschicker stets in Ausnahmeregelungen von der Pflicht der Einführung solcher Geräte befreit – warum nun nicht festgelegt wurde, dass dort eine Sonderregelung greift, ist uns schleierhaft. Wir würden uns sehr freuen über eine bundesweite Initiative, die unseren Marktbeschickern die Luft zum Atmen lässt.“ Die bisher geltenden Sozialvorschriften für den Markthandel fallen nach der neuen Regelung weg. Darin war festgelegt, dass Verkaufsfahrzeuge auf Märkten in der Nahzone (50 km Radius) ausgenommen sind von der Fahrtenschreiberpflicht. Begründet wird die Streichung der Befreiung damit, dass das Privileg in der Vergangenheit vielfach missbraucht worden sei. Marktbeschicker werden jetzt wie Spediteure behandelt, auch wenn sie mit ihrem Fahrzeug lediglich die Strecke vom Betriebsstandort zum Markt hin und zurück fahren. Es kann sogar passieren, dass sie nach einem Tag auf dem Markt ihr Fahrzeug nicht mehr nach Hause bringen dürfen – weil sie die zulässige Höchstzahl an Stunden überschritten haben und die Stunden am Stand nicht als Ruhezeiten gelten. So dürfen sie nicht fahren, obwohl sie den ganzen Tag an ihrem Stand verbracht haben und nicht hinter dem Steuer ihres Fahrzeugs. Auch der hohe Preis für die digitalen Geräte, die nun Pflicht sind, verärgert viele. Dirk Marx erläutert das: „Der Nettoverdienst eines Marktbeschickers beläuft sich häufig auf nur rund 1.500,- Euro im Monat. Das Gerät kostet in der Anschaffung 2.500,- Euro, dazu kommen Einbau, Wartung, andere Kosten und Dokumentationspflichten. Die Pflicht der Nutzung des digitalen Fahrtenschreibers gefährdet die Existenz der Beschicker und damit auch der Märkte.“
Nun wird auf Bundesebene versucht, Widerspruch gegen die europäische Regelung einzureichen – ein Vorstoß, den Marx und Thal im Namen der Marktleute sehr unterstützen: „Wir fordern die Bundesregierung und das Bundesverkehrsministerium auf, sich für die Ausnahmeregelung einzusetzen, damit die Wochenmärkte weiter existieren können.“
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