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Gewonnen und doch verloren?

10.08.200719:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Fachanwalt Dr. Bernd Scharinger
Fachanwalt Dr. Bernd Scharinger

(openPR) SV Donaumünster-Erlingshofen bekommt in Dritter Instanz in allen Punkten Recht – Spielvereinigung Ederheim zu Unrecht in der Kreisliga Nord? Der SV Donaumünster-Erlingshofen hatte bekanntlich die Relegationsrunde verpasst. Dies deshalb, weil er mit einem Drei-Punkte-Abzug am grünen Tisch bestraft wurde. Der SV Donaumünster-Erlingshofen konnte somit nicht an der Relegationsrunde teilnehmen.



Was war geschehen? Das Kreissportgericht Donau sperrte den Spieler Tobias Vogtherr SV Donaumünster-Erlingshofen mit Urteil vom 17.04.2007 ab 25.04.2007 für 3 Verbandsspiele. Weiter wurde der Spieler für alle anderen Spiele vom 25.04.2007 bis einschließlich 18.05.2007 gesperrt. Danach hätte Tobias Vogtherr in dem entscheidenden Spiel SV Donaumünster-Erlingshofen gegen Laub am 20. Mai 2007 wieder spielen dürfen.

Infolge eines Eingabefehlers der KSG Donau (Kreisgericht) war jedoch der Name des zu sperrenden Spielers in den Textfolgen dem damaligen Gegner TSV Harburg und nicht SV Donaumünster-Erlingshofen zugeteilt. Nachdem der TSV Monheim, der in der Kreisklasse Nord II die Saison zwei Punkte hinter dem SV Donaumünster-Erlingshofen lag und auf Platz 3 lag mit Schreiben vom 20.05.2007 das Kreissportgericht auf die Eingageverwechselung hingewiesen hatte, erließ das KSG am 26.05.2007 eine Berichtigung und änderte sogar die Sperrzeit des Spielers Vogtherr noch ab. Sie wurde nun nicht wie ursprünglich ab 25.04.2007 sondern ab 02.05.2007 festgesetzt. Das war ein erneuter Fehler des Kreissportgerichts Donau. Denn eine Abänderung des Urteils konnte das Kreisgericht gar nicht vornehmen, wie das Verbands-Sportgericht nunmehr in seinem Urteil feststellte.

In seiner Sitzung vom 5. Juni 2007 bestrafte dann das Kreissportgericht den Verein gleich dreifach. Weil Torhüter Tobias Vogtherr angeblich trotz Sperre am 20. Mai beim Heimspiel gegen Laub das Tor hütete, wurde er für sechs Verbandsspiele gesperrt. Sein Mitwirken beim Pflichtspiel gegen Laub wertete das Sportgericht als "schuldhaftes Fehlverhalten". Das Sportgericht kam dann zu folgendem Urteil: 1. Das Verbandsspiel ist seinem Ausgang nach zu werten 2:3 für Laub. 2. Der SV Donaumünster-Erlingshofen erhält einen Punkteabzug von drei Punkten und eine Geldstrafe von 75,00 €. 3. Herr Alfred Rauch, SV Donaumünster-Erlingshofen erhält eine Funktionssperre von 13. Juni bis 13. September 2007. Folge war, dass der TSV Monheim damit am grünen Tisch Vizemeister wurde.

Alfred Rauch handelte sofort und beantragte über die Kanzlei Willi und Janocha diese Entscheidung anzugreifen und das Relegationsspiel TSV Bäumenheim gegen den TSV Monheim abzusetzen. Zunächst im Ergebnis erfolglos. Insbesondere das Bezirkssportgericht vermochte keinerlei Fehler des Kreissportgerichtes zu erkennen. Ganz anders das Revisionsgericht, das Verband-Sportgericht:

Da das Kreissportgericht gar nicht berechtigt war eine einmal getroffene Entscheidung inhaltlich abzuändern und das Kreissportgericht zudem verkannt hat, dass es wegen Rückwirkungsverbot auch nachträglich rückwirkend keine Verschlechterung anordnen konnte, gab das Revisionsgericht der Begründung des SV Donaumünster-Erlingshofen und ihres Rechtsanwalts Dr. Bernd Scharinger, Kanzlei Willi und Janocha Donauwörth, statt. Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: "Weder der Spieler Vogtherr, noch der Verantwortliche Rauch konnten am 20.05.2007 davon ausgehen, dass an diesem Spieltag noch eine Sperre läuft, da sie von der weiteren Entscheidung noch gar keine Kenntnis haben konnten. Dem Revisionsführer ist insoweit zuzustimmen, als eine rückwirkend zu verhängende Sperre nicht möglich ist. "

Deshalb hob das Revisionsgericht (Verbands-Sportgericht) sowohl die Entscheidung des BSG Schwaben als auch die zugrunde liegende Entscheidung des KSG Donauwörth, Protokoll Nr. 34 vom 08.06.2007, Fall Nr. 569 und 570 in vollem Umfang auf und ordnete an, dass die Kosten des Verfahrens der Bay. Fußball-Verband zu tragen habe.

Einen Wermutstropfen gab das Verbands-Sportgericht allerdings dem SV Donaumünster-Erlingshofen mit auf den Weg: Gemäß § 45 II der Satzung habe diese Entscheidung auf das bereits am 13.06.2007 erfolgte Regelationsspiel keinen Einfluss mehr. Durch den inzwischen eingetretenen Zeitablauf sei das Allgemeininteresse an dem Abschluss der Spielrunde und den damit verbundenen Eingruppierungen aus Rechtssicherheitsgründen höher zu bewerten.

Das will freilich Spartenleiter Alfred Rauch nicht gelten lassen. Er verweist auf den Fall des Fußballverein Pippisried. Der sei auch nachträglich trotz bereits erfolgter Eingruppierung noch zugelassen worden. Alfred Rauch will daher in den nächsten Tagen eingehend weitere Schritte prüfen, notfalls auch zivilrechtliche. Denn seiner Auffassung nach mussten die Verantwortlichen längst erkannt haben, dass das Kreissportgericht gleich mehrere Fehler begangnen hatte. Leider zögerte sich, warum auch immer, das Verfahren so lange hinaus, dass nun trotz Fehlerhaftigkeit des Urteils das Kreissportgericht aufgrund der zwischenzeitlich angebrochenen neuen Spielzeit vollendete Tatsachen geschaffen worden waren.

Ohnehin müsse für zukünftige Fälle daraus Konsequenzen gezogen werden. Die Gerichte müssten, wenn es sich erkennbar um einen Eilfall handelt, auch rascher Entscheiden und es muss schon erstinstanzlich der Fall mündlich verhandelt werden, dann können solche Fehler mit einer derartigen Tragweite nicht mehr vorkommen, so Alfred Rauch.

Willi & Janocha GbR
Hallstrasse 14
86150 Augsburg
0821 343100
Herr Fachanwalt Georg Willi

Rechtsanwaltskanzlei Willi & Janocha GbR

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