(openPR) Der 1. August 2007 beschert jungen Autofahrern und Führerscheinneulingen eine Neuerung: Sie brauchen nicht mehr lange zu überlegen, ob noch ein Gläschen passt. Denn ab sofort gilt für Kraftfahrer unter 21 Jahren und für alle, die sich in der Führerschein-Probezeit befinden, ein absolutes Alkoholverbot. „Wer von den Betroffenen jetzt noch mit mehr als 0,0 Promille fährt“, warnt der auf Verkehrsstrafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, „muss schon beim ersten Verstoß neben einer Geldbuße in Höhe von 125 Euro die Teilnahme an einem Aufbauseminar in Kauf nehmen. Und das kostet etwa 200 Euro.“ Zusätzlich gibt es zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Ganz wichtig ist es, darauf zu achten, wie lange man von diesem strikten Alkoholverbot betroffen ist. „Es gilt auch für Fahrer, die bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres die Probezeit beendet haben“, erläutert Demuth, „und es kann auch für ältere Fahrer gelten, die den Führerschein erstmalig erworben haben, oder wenn die Probezeit vorher schon verlängert wurde.“ Immerhin: Bei einem wiederholten Verstoß gegen die 0,0-Promille-Regel muss ein Betroffener nicht gleich mit einer Fahreignungsbegutachtung in Form der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen.
Insbesondere bei der praktischen Nachweisbarkeit können sich nach Ansicht des Düsseldorfer Strafrechtlers Demuth allerdings noch Probleme zeigen: „Im Bereich bis 0,2 Promille ist mit den derzeit anerkannten und üblichen wissenschaftlichen Erkenntnismethoden ein exakter Nachweis kaum möglich. Das momentan einzige zum Nachweis der Atemalkoholkonzentration zugelassene Gerät zeigt Werte unterhalt von 0,05 mg/l Atemluft, was einer Blutalkoholkonzentration von etwa 0,1 Promille entspricht, gar nicht an. Zudem wird ein gewisser Sicherheitsabschlag auf das Messergebnis geltend zu machen sein.“ Demuth erwartet daher, dass Alkoholkonzentrationen praktisch erst oberhalb von 0,1 Promille geahndet werden.
Infos: www.cd-recht.de
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