(openPR) Nach einem unbestätigten Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) vom 12.07.2007 beabsichtigt der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Securenta AG, der Hamburger Steuerberater Peter Knöpfel, die Securenta-Anleger zur Vertragserfüllung aufzufordern. Wenn er damit durchdringt, könnten die Geschädigten gezwungen werden, mitunter jahrzentelang Zahlungen auf einen Rentensparplan zu leisten, bei dem sie höchstwahrscheinlich keine Auszahlungen erhalten.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der Stuttgarter Anlerschutzkanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: "Nach der Insolvenzordnung ist der Verwalter angehalten, alle für die Mehrung der Masse erforderlichen Schritte zu gehen. Und dazu zählt auch die Aufforderung der Anleger zur Erfüllung der Ratensparverträge. Nichts desto trotz bedeutet das noch lange nicht, dass die Anleger zahlen müssen. Denn nach den Erfahrungen unserer Kanzlei wurden in ähnlichen Fällen solche Zahlungsbegehren vor Gericht mitunter abgeschmettert. Deshalb gilt: Es ist noch lange nicht aller Tage Abend."
Und B|G|K|S-Rechtsanwalt Andreas Köpke fügt hinzu: "Wir betreuen für die Schutzgemeinschaft Securenta mittlerweile sehr viele Göttinger Gruppe-Geschädigte. In den meisten uns bekannten Fällen wurden die Anleger nicht hinreichend auf die Risiken der Beteiligungen hingewiesen. In diesen Fällen können Sie den Forderungen des Insolvenzverwalters mitunter Schadensersatzansprüche entgegenhalten. Das kann im Ergebnis dazu führen, dass die Forderungen des Verwalters ins Leere gehen."
Nichts desto trotz ist in diesem Fall dringend anwaltlicher Rat angezeigt. Deshalb sollten sich alle betroffenen Securenta-Geschädigten an einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden oder sich einer Schutzgemeinschaft mit anwaltlicher Betreuung anschließen.







