(openPR) Mainz, 11.07.07 - Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch von einem Unternehmen verwendetet Unternehmensnamen. Wenn jemand zur Auseinandersetzung mit einem Unternehmen mittels Internetforums („Blog“) aufruft, darf er hierbei nicht den Unternehmensnamen selbst innerhalb der Domain verwenden. Hierin sieht zumindest das Hanseatische Oberlandesgericht in der Entscheidung vom 31.05.2007 (Az. 3 W 110/07) einen Verstoß gegen das Markenrecht.
Rechtsanwalt Dr. Olaf Griebenow, Markenrechtler der Rechtsanwaltskanzlei BRENNECKE & PARTNER, hat hiergegen erhebliche Bedenken. „Sicher ist es notwendig geschäftsschädigende Äußerungen gegenüber Unternehmen zu unterbinden, soweit sie unrechtmäßig erfolgen. Allerdings wäre zu berücksichtigen gewesen, dass sich zukünftig die Meinungsbildung zunehmend in das Internet verlagert und gerade innerhalb solcher Internet Blogs erfolgt.“
Das Gericht hingegen sieht die Meinungsfreiheit nicht beeinträchtigt, sondern stellte darauf ab, „dass der normal informierte, durchschnittlich verständige und situationsadäquat aufmerksame Referenzverbraucher annehmen wird, dass sich hinter dem so bezeichneten Internetauftritt das bezeichnete Unternehmen verbirgt, um den Leuten im Rahmen eines "Corporate Blogs" ein offizielles Tagebuch des Unternehmens anzudienen“. Dem kann Dr. Griebenow nicht folgen: „Die kundigen Nutzer des Internets verstehen unter einem Blog ein öffentliches Diskussionsforum und gerade keine Unternehmenspräsentation.
Pressekontakt:
BRENNECKE & PARTNER - Rechtsanwälte
Pressesprecher: RA Marc Y. Wandersleben
Göttinger Chaussee 115
30459 Hannover
Tel. 0511/260 918 - 0
Fax. 0511/260 918 -10
e-mail:
homepage: www.BRENNECKE-PARTNER.de