(openPR) Die DAW Deutsche Akademie für Wirtschaft GmbH bietet erstmals im Herbst 2007 eine eigenständige Seminarreihe zum Thema "Steuerstrafrecht" an. Diese eintägige Seminarveranstaltung, welche an mehreren Orten im Bundesgebiet angeboten wird, richtet sich schwerpunktmäßig an Steuerberater bzw. deren Mitarbeiter.
"Ernstfall Steuerfahndung - Wie berate ich richtig?", so könnte das Motto dieser Seminarveranstaltung lauten, denn angesichts des allseits beklagten Steuerchaos in Deutschland und der aktuellen Steuermoral sind die Steuerfahndungsfälle nicht weniger geworden. Was ist zu tun, wenn die Steuerfahndung in der Tür steht?
Ein Dozent aus der Finanzverwaltung, mit langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht erläutert im Rahmen dieses Tagesseminars das richtige Verhalten von Mandant und Berater im Rahmen von Durchsuchungen.
Dabei wird auch der Frage nachgegangen, in wieweit es bereits früh erkennbare Anzeichen gibt, die eine Steuerfahndung ankündigen? Oder: Welche „Fehler" der Steuerfahndung kann man geschickt ausnutzen? Oder: Ist ein Vorgehen gegen einen Durchsuchung- und Beschlagnahmebeschluss sinnvoll?
Ferner werden folgende Fragen behandelt: Was ist zu tun nach der Durchsuchung? Wie sinnvoll ist eine tatsächliche Verständigung im frühen Stadium eines Verfahrens? Ist eine Selbstanzeige noch möglich?
Neben diesen wichtigen verfahrentechnischen Fragen gibt dieses Seminar einen Überblick über die wesentlichsten Tatbestände des Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitenrechts. Die Tatbestände der Steuerhinterziehung (§ 370 AO), der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung (§ 370a AO), des Subventionsbetruges (§ 264 StGB), der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO), der Steuergefährdung (§ 379 AO), der Gefährdung von Abzugssteuern (§ 380 AO), der Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§§ 26b, 26c UStG), der Ordnungswidrigkeiten nach § 26a UStG sowie §§ 130, 30 OWiG werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur besprochen. Hierbei wird auf wichtige Fragen wie Täterschaft, Teilnahme, Versuch, Vollendung und Strafverfolgungs-verjährung eingegangen. Erläutert werden ebenfalls die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige nach §§ 371, 378 AO.









