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Zweite Thüringer Praktikertagung zum Steuerstrafrecht

(openPR) Erfurt • Die rechtliche Verwendung von Daten-CDs aus dem Ausland, der bundesweite Anstieg der Selbstanzeigen und weitere Themen der aktuellen Rechtssprechung werden auf der heutigen Tagung des Thüringer Arbeitskreis Steuerstrafrecht e.V. in Erfurt diskutiert.


In Deutschland zeigten sich bis zum 21. April 2010 mehr als 16.000 Personen selbst steuerrechtlich an. Dies brachte dem Staat zusätzliche Einnahmen von schätzungsweise mehreren hundert Millionen Euro. Auf Landesebene verzeichnete Baden-Württemberg die meisten Meldungen. In Thüringen lag die Zahl bis Mitte März bei gerade mal 19 Selbstanzeigen und damit im bundesweiten Vergleich auf einer der letzten Positionen. In den vergangenen zwei Monaten wurden 37 Selbstanzeigen, die insgesamt 1,7 Millionen Euro Mehreinnahmen einbrachten, gemeldet. Damit ist die Zahl in kurzer Zeit stark angestiegen. „In Anbetracht der Tatsache, dass die Finanzbehörden sehr viele Möglichkeiten der Kontrolle besitze, sinkt die Wahrscheinlichkeit als Steuersünder nicht entdeckt zu werden,“ betont der Vorsitzende des Thüringer Steuerstrafrecht e.V. Rechtsanwalt Dirk Götze. Seiner Auffassung nach hat aufgrund der gesetzlichen Neuerungen aus dem vergangenen Jahr die Transparenz des Steuerzahlers in Deutschland weiter zugenommen.
Im Jahr 2009 waren im Freistaat 50 Fahnder zur Überführung von Steuervergehen im Einsatz und deckten Steuerhinterziehungen in Höhe von rund 19 Millionen Euro auf. Die vier ansässigen Steuerfahndungsstellen in Erfurt, Gera, Mühlhausen und Suhl brachten 2.440 Vergehen zur Anzeige, leiteten 1.131 Strafverfahren ein und nahmen 447.197 Euro an Geldstrafen und 100.000 Euro an Geldbußen ein. Zudem wurden Freiheitsstrafen von insgesamt 13 Jahren und 2 Monaten verhängt.

Ein wichtiges Thema der 2. Thüringer Praktikertagung zum Steuerstrafrecht wird insbesondere die rechtliche Verwertbarkeit von Telefonüberwachungen und Daten-CDs sein. Diskutiert wird, ob diese im deutschen Strafrecht Anwendung finden dürfen. So genannte Zufallsfunde von Steuerhinterziehungen bei angeordneten Telefonüberwachungen sind derzeitig verwertbar. Bei Daten-CDs ist die Rechtslage bisher unzureichend geklärt.

Die Verabschiedung verschiedener steuerrechtlichen Gesetze und Regelungen sind weitere Eckpunkte der Tagung: So wurde die Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen beispielsweise von 5.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben. Damit sollen Wirtschaftstäter mit sehr hohem Einkommen bei der Bemessung der Geldstrafe angemessen berücksichtigt werden. Zusätzlich wurden auf Bundesebene neue Abkommen mit bisher nicht kooperationsbereiten Staaten, wie beispielsweise Hongkong oder Lichtenstein, geschlossen.

Auch die Steuerberater werden stärker in die Pflicht genommen. Bei einem Verdacht, dass ein Mandant in Geldwäsche verstrickt ist, gilt die sofortige Anzeigepflicht (§11 Abs. 3 GwG). Bei Unterlassung der Anzeige droht ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro. Indizien reichen hier zur Anzeigenstellung bereits aus.

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