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Förderung von Weiterbildung steigt nur gering

08.06.200715:35 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Ausgaben immer noch drei Mal niedriger als 2001 / VDP fordert völlige Neuausrichtung

Frankfurt am Main - Die staatlichen Zuschüsse für die Weiterbildung von Arbeitslosen steigen zwar, dies aber nur auf niedrigem Niveau. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Privatschulen e.V. (VDP) hin, der neben allgemein und berufsbildenden Privatschulen auch rund 1.000 private Weiterbildungseinrichtungen vertritt. Der Verband bezieht sich auf aktuelle Angaben der Bundesregierung, wonach sowohl die Zahl der Eintritte in geförderte Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Höhe der staatlichen Zuschüsse seit 2006 wieder steigt.



„Selbstverständlich begrüßen wir, dass die Weiterbildung von Arbeitslosen endlich wieder stärker gefördert wird“, sagt VDP-Geschäftsführer Christian Lucas. „Allerdings sind die Steigerungen nur gering und reichen bei weitem noch nicht aus. Von der dringend benötigten Kehrtwende bei der geförderten Weiterbildung sind wir weiterhin meilenweit entfernt.“ Nach Angaben der Bundesregierung flossen 2006 rund 904 Millionen Euro in die Weiterbildung von Arbeitslosen, rund 54 Millionen mehr als im Jahr zuvor. 2001 waren es dagegen noch knapp 2,8 Milliarden Euro gewesen und somit gut drei Mal so viel. „Die Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung wurden in der vergangenen Legislaturperiode radikal gekürzt, obwohl gerade Weiterbildung nachweislich eines der wirksamsten Mittel im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ist“, kritisiert Lucas.

Der VDP fordert daher eine völlige Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente und insbesondere eine stärkere Förderung beruflicher Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). „Gerade gering qualifizierte Arbeitnehmer müssen auch als Berufstätige Zugang zu geförderten Weiterbildungsangeboten haben, um dauerhaft beschäftigungsfähig zu bleiben“, so Lucas. Ein besonderes Problem vor allem bei der Förderung gering qualifizierter Arbeitsloser sieht der VDP-Geschäftsführer im sogenannten Aussteuerungsbetrag. Diesen müssen die Arbeitsagenturen für jeden Arbeitslosen abführen, der nicht binnen eines Jahres vermittelt wird. „Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen können nicht mit dem Aussteuerungsbetrag verrechnet werden. Daher verzichten die Agenturen vor allem bei Arbeitslosen mit nur geringen Vermittlungsaussichten oft ganz auf die Bezahlung von Weiterbildungsangeboten“, beklagt Lucas. „Dies muss dringend geändert werden, da gerade diese Menschen am stärksten auf Weiterbildung angewiesen sind.“

Verantwortlich für den Inhalt: Martin Kunze, Pressesprecher

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