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Das neue Qualifizierungschancengesetz unterstützt Berufstätige bei der Weiterbildung.
Das neue Qualifizierungschancengesetz unterstützt Berufstätige bei der Weiterbildung.

(openPR) Berufsbegleitende Weiterbildung wird stärker gefördert

(Buxtehude, 9.4.2019) In Zeiten des digitalen Wandels sind lebenslanges Lernen und kontinuierliche Weiterbildung für Beschäftigte wichtiger denn je. Doch bei vielen blieb es bisher beim guten Vorsatz: Denn bei der konkreten Umsetzung scheuen sich Arbeitgeber häufig vor den Kosten. Wenn der Chef die Fortbildung bezahlen und zudem noch das volle Gehalt während dieser Zeit tragen soll, verschwindet der eigentlich sinnvolle Plan oft erst einmal wieder in der Schublade.



Genau hier setzt das Qualifizierungschancengesetz an, das vor Kurzem in Kraft getreten ist: Die staatliche Förderung für berufsbegleitende Weiterbildung wird erweitert und auch Berufstätige, die mitten im Job stehen, können sich um Fördermittel bewerben. „Die neue Förderung soll es Beschäftigten erleichtern, ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern, um ihren aktuellen Arbeitsplatz langfristig zu sichern“, erklärt Stefanie Schacht-Wieck, Leiterin Vertriebsaußendienst beim Institut für Berufliche Bildung (IBB). Auch Berufswechsel und Weiterentwicklungen innerhalb des Unternehmens könnten damit erleichtert werden.

Mehr Geld für berufsbegleitende Weiterbildung:
Je nach Betriebsgröße und Alter des Arbeitnehmers übernimmt der Staat zwischen 15 und 100 Prozent der Weiterbildungskosten. Daneben wird das Gehalt während der Weiterbildung bezuschusst – je nach Betriebsgröße mit 25 bis 75 Prozent.

Damit die Förderung greifen kann, muss die Weiterbildung mehr als 160 Unterrichtseinheiten umfassen, bei einem externen zertifizierten Träger stattfinden und zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln.

„Das Qualifizierungschancengesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, weil es die aktuell Beschäftigten stärker in den Mittelpunkt rückt als bisherige Fördermaßnahmen“, betont Schacht-Wieck. Für Arbeitnehmer sei es unerlässlich, ihre Qualifikationen und Kompetenzen regelmäßig zu erweitern. Nur so könnten sie mit den Entwicklungen der Arbeitswelt 4.0 Schritt halten, ihre Chancen nutzen und neue Perspektiven erhalten. „Arbeitgeber profitieren unterdessen doppelt vom neuen Gesetz: von top-qualifizierten Mitarbeitern, die das Unternehmen voranbringen, und von finanzieller Entlastung bei der Weiterbildung und den Lohnkosten“, so Schacht-Wieck.

Jetzt informieren und beraten lassen:
Unternehmen können sich vom Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit umfassend über ihre konkreten Fördermöglichkeiten und passende Weiterbildungen für ihre Mitarbeiter beraten lassen (Tel. 0800 4 55 55 20). Arbeitnehmer wenden sich dazu an ihre Agentur für Arbeit vor Ort.
Weitere Details und Downloads zum Qualifizierungschancengesetz und seinen Möglichkeiten bietet die Info-Seite https://bit.ly/2D8xFSx

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