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Informationstag zur Künstlersozialversicherung

06.06.200717:37 UhrKunst & Kultur

(openPR) Kunst und Kultur sind Ausdruck persönlicher Entfaltung, Kreativität und Innovation, die durch staatliche Kulturförderung unterstützt werden. Verankert ist diese Zusicherung im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Mit der Umsetzung beauftragt ist die Künstlersozialkasse (KSK). Sie übernimmt die Hälfte der gesetzlichen Beiträge zur Sozialversicherung. Vielen Künstlern und Publizisten ist die Möglichkeit dieser finanziellen Förderung durch die KSK nicht oder nur teilweise bekannt.

Die Bergische Krankenkasse möchte das Informationsangebot für Künstler und Publizisten verbessern. Spezialisiert auf den Bereich KSK informiert ein Expertenteam alle Künstler und Publizisten am kommenden Montag, den 11. Juni zu diesem Thema. Die Veranstaltung beginnt wahlweise um 10:00 Uhr oder um 14:00 Uhr im BKK-Haus an der Heresbachstraße 29 in Solingen. Das Beratungsangebot richtet sich an jeden interessierten Künstler oder Publizisten, unabhängig von der Krankenversicherung.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und unverbindlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Internet unter www.prinzip-ksk.de.

Sollte jemand an diesem Termin verhindert sein, bietet die Bergische Krankenkasse auch alternative Beratungstermine an. Nutzen Sie einfach die KSK-Beratungshotline unter Tel. 0212 2262-160. Dort erhalten Sie jederzeit weitere Informationen und Antworten auf Fragen zur KSK.

BKK DIE BERGISCHE KRANKENKASSE
Judith Grütter
Heresbachstraße 29
42719 Solingen

Tel.: 0212 2262-147
Fax: 0212 2262-407

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