(openPR) Das neue Förderprogramm in Schleswig – Holstein jetzt noch attraktiver – schneller ins eigene Heim mit günstigem Baugeld der Landesregierung. Jetzt Anspruchsvoraussetzungen schnell und unkompliziert prüfen mit dem online Fördermittelcheck www.fördermittel-sh.de einem kostenlosen Service von TGI & Partner, Ihrem unabhängigen Baufinanzierer.
Auch nach dem Auslaufen der guten alten und zugleich einfachen Eigenheimzulage gibt es sie noch in Schleswig–Holstein, die öffentliche Förderung für den Schritt in das eigene Heim. Die Landesregierung hat für die Jahre 2007 und 2008 das Förderprogramm zur sozialen Wohnraumförderung neu aufgelegt, das allerdings mit 765 Eigentumsmaßnahmen je Jahr gedeckelt ist. Ein Rechtsanspruch auf günstiges Baugeld vom Land besteht nicht - auch hier gilt, wer zu spät kommt, kommt auch später in die eigenen vier Wände. Also jetzt schnell prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllen und Ihren Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung verwirklichen können.
Damit sich der interessierte Personenkreis nicht im Förderdschungel verliert, hat TGI & Partner mit der Internetseite www.fördermittel-sh.de eine kostenlose Checkliste veröffentlicht, mit der die Fördervoraussetzungen geprüft werden können. Einfach ausfüllen und abschicken, kurze Zeit später erhalten Sie die Antwort von TGI & Partner, ob die Voraussetzungen für das Landesdarlehen erfüllt sind und wie hoch es ist.
In den Genuss der Förderung können Haushalte, auch Alleinerziehende mit mindestens einem Kind oder schwer behinderte Personen kommen. Gefördert werden der Neubau oder der Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wenn mit dem Bau noch nicht begonnen wurde oder der Kaufvertrag noch nicht geschlossen wurde. Also erst informieren, dann bauen oder kaufen.
Das Programm hieße nicht ‚soziale Wohnraumförderung’, wenn da nicht die verschiedensten sozialen Kriterien, wie Haushaltsgröße und familiäre Situation, Familieneinkommen, finanzielle Belastungsgrenzen sowie Art, Kosten und Größe der Eigentumsmaßnahme eine Rolle spielen. Für einen Haushalt bis zu vier Personen darf die Wohnfläche 130 qm betragen. Die Gesamtkosten, ohne Makler-, Notar-, Grunderwerbsteuer, müssen in Abhängigkeit vom Ort der Maßnahme z.B. bei einer Eigentumswohnung unter 163.000€ (203.750€) liegen oder bei einem freistehendem Einfamilienhaus unter 190.000€ (237.500€). Vom Programm wird weiterhin gefordert, dass Eigenmittel in Form von Eigenkapital oder Eigenleistung eingebracht wird. Die Eigenmittel sollten mindestens 7,5% der Gesamtkosten betragen, leider ein KO Kriterium, das gerade junge Familien von der Förderung ausschließt.
Gleichzeitig kommt es auch auf den Ort der Maßnahme an, handelt es sich um eine Präferenzgemeinde oder um ein Ober-, Mittel- oder Unterzentrum sind hier die regionalen Fragestellungen. Davon abhängig kann das Förderdarlehen zwischen 36.000€ (z.B. Preetz) und 70.000€ (z.B. Kiel) betragen. Weiterhin hat der Gesetzgeber in das Förderprogramm CO² und wohnbaurelevante Kriterien eingearbeitet. So werden z.B. keine Eigentumsmaßnahmen mit fest installierter Nachtspeicherheizung oder elektrischer Direktheizung gefördert. Für Erwerbsmaßnahmen von bereits bestehenden Wohnungen und Häusern sollten Sie die aktuellen Werte für den Jahres – Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust nach der Energieeinsparverordnung kennen. Bei Abweichungen von mehr als 40% über der Norm heißt das allerdings Zinsaufschlag bis zu 1,5%.
Attraktiver im Vergleich zum Vorjahr ist die Verzinsung des Förderdarlehens geworden. Mit der Aussetzung der sogenannten belastungsorientierten Verzinsung ist das Landesgeld in den ersten 10 Jahren mit nur 1,5% zu verzinsen, danach für 10 Jahre mit 2,5%. Die Tilgung beträgt 1%.
Was heißt das konkret für Ihren Geldbeutel? Angenommen, das Finanzierungsvolumen für ein Reihenhaus in Kiel beträgt 160.000€ - mit Förderdarlehen liegt die Monatsbelastung dann etwa bei 530€, eine Ersparnis von fast 300€ gegenüber der kompletten Hypothekenfinanzierung. Die öffentlichen Mittel machen sich auch bei den Kosten für die Restfinanzierung bezahlt – durch das Förderdarlehen sinkt das Risiko für die Hypothekenbank, so dass hier der Zinssatz niedriger ist als bei einer vollständigen Hypothekenfinanzierung.
TGI & Partner
Unterstkoppel 28
24147 Kiel-Klausdorf










