(openPR) Hannover, 10.05.207 - Das Verfahren der Mediation, die Vermittlung zwischen zwei Parteien mit Hilfe eines allparteilichen Dritten, als kommunikative und außergerichtliche Streitbeilegung zu wählen, heißt:
1. Konflikte friedlich zu lösen,
2. mit allen Wünschen und Bedürfnissen ernst genommen zu werden,
3. eigenverantwortlich und freiwillig eine Lösung zu suchen,
4. eine gemeinsame Zukunft zu gestalten,
5. Erfahrungen zu verinnerlichen und diese zukünftig in die eigenen
Konfliktaustragung zu implementieren – Transfereffekt.
In früheren Studien und Umfragen wurde die Außenwirkung der Mediation, die Alternative oder Ergänzung zum gerichtlichen Verfahren, durch die Befragung von MediatorInnen, welche vom erfolgreichen und nicht erfolgreichen Ausgang der Mediation ausgingen, durchgeführt.
Im nächsten Schnitt wurden die Erfolge anhand der Langzeitwirkung, der Haltbarkeit und Ausführung der gefundenen Lösungen der Parteien – mit Mediationsvertrag - evaluiert. Eine andere Herangehensweise bestand darin, bestimmte mediatorische Methoden und Techniken in Hinblick auf deren Erfolgsaussichten bei bestimmten Konflikten zu untersuchen. Ausschlaggebend waren dabei die Äußerungen und Einschätzungen der Mediatoren.
Nach den neueren Studien unter der Forschung „Transfereffekt“ und „konfliktmindernde Effekte“ wurde herausgestellt, dass die Mediation in Scheidungsfällen und Ehekonflikten Erfolge in der gemeinsamen Kommunikation der Paare, auch nach der Scheidung erzielt werden konnten. Pearson/Thoennes (1988) erhoben die Änderungen des Problemlösungs- und Beziehungsverhalten des Paares, Proksch (1995) verglich die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten des Paares und seine Übereinstimmung bezüglich das Kind betreffender Entscheidungen vor und nach der Mediation. In den neueren Evaluationen wird diesem Umstand immer mehr Gewicht beigemessen.
Hannelore Witt unterscheidet zwischen den äußeren und inneren Zielen der Mediation: Die äußeren Ziele sind die rechtlich bindenden Vereinbarungen die geschlossen werden sollen. Die inneren Ziele entsprechen dem Transfereffekt, den paardynamischen Konflikt verständlich zu machen und damit Veränderungen im psychodynamischen Bereich zu ermöglichen.
Ein österreichischer Modellversuch „Familienmediation“
(Modellprojekt "Familienberatung am Gericht, Familienmediation, Kinderbegleitung bei Scheidung und Trennung" von Christa Pelikan, Gerhard Hanak, Johanna Pelikan, Heinz Schandl: Zusammenfassung der Ergebnisse)
und seine wissenschaftliche Begeleitforschung zeigte den Transfereffekt:
Modelldurchführung: 1995 haben in Wien fünf und in Salzburg drei Mediatoren-Teams gearbeitet. Die zuständigen Familienrichter haben während dieses Zeitraums die Scheidungsfälle oder pflegschaftsrechtlichen Fälle über die Mediation informiert und alle Bereitwilligen an die Mediation „überstellt“. Das Verfahren wurde für diese Zeit ausgesetzt. 90 Paare sind zur Mediation gegangen, manche haben nach einer einzigen Sitzung das Gerichtsverfahren vorgezogen, die übrigen haben zwischen zwei und elf Sitzungen (ein bis drei Stunden) absolviert.
Ergebnis der quantitativen Erhebung: Es wurden Erfolg und Effektivität aus Sicht der Parteien erfragt: 41% haben eine volle Vereinbarung getroffen, 23,5% haben eine Teilvereinbarung getroffen, etwas mehr als 35% gingen ohne Erfolg aus. Es wurde festgestellt, dass die Vereinbarungen eher getroffen werden, wenn die Mediation ganz zu Anfang des Gerichtsverfahrens angesetzt wird. Hingegen steigt die Wahrscheinlichkeit für einen Abschluss der Mediation, zumindest mit einer Teilvereinbarung, in Kindesangelegenheiten, wenn die gerichtliche Auseinandersetzung bereits längere Zeit andauerte.
Die qualitative Analyse: Hier konzentrierte sich die Erhebung auf den Prozess der Mediation, der Kommunikation vor und nach der Mediation zwischen den Partnern. Es soll ein Bild von Leistung und Erfolg entstehen.
Gesammelt wurden:
1. technisch-materielle Vereinbarungen,
2. Klärung/Vereinbarung bezüglich des Verhaltens des Expartners,
3. Wiederherstellung der Kommunikation,
4. Veränderung/Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten,
5. neue Verhaltensweisen, die Konflikte vermeiden oder konstruktives Austragen
ermöglichen,
6. emotionale Loslösung/Entflechtung,
7. Zunahme an Reflexion, Verständnis für den Expartner, positive Distanz.
In manch abgebrochenen Mediationen erscheinen Veränderungen erst auf lange Sicht, es verändern sich die Kommunikation und die Einstellung zum Expartner.
Zusammengefasst kann man darstellen, dass Stufe 1 und 2 allgemein als Leistung: Vereinbarung, Stufe 3 bis 5 als: Verbesserung der Kommunikation und Stufe 6 und 7 als: emotionale Entflechtung betitelt werden können. Den meisten Vereinbarungen konnte eine deutlicher Transfereffekte zugeordnet werden.










