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ProzessGarant AG sieht in Lockerung der Anwaltshonorierung eine Bestärkung der Prozesskostenfinanzierer

(openPR) Mindestens einmal im Leben verzichtet ein Bürger dieses Landes auf die Chance, in einem Prozess sein Recht zu erlangen. Oft handelt es sich dabei um Situationen des täglichen Lebens. Die Gründe liegen auf der Hand: Unsicherheit, ob der Prozess überhaupt gewonnen werden kann und Bedenken vor den möglichen Kosten. Zumindest in einem ersten Schritt soll diese Situation in Deutschland ab Mitte 2008 nun besser werden. Denn das Bundesverfassungsgericht entschied mit Aktenzeichen 1 BvR 2576/04, dass das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare verfassungswidrig sei und forderte den Gesetzgeber auf, eine Neuregelung zu finden. Unter einem Erfolgshonorar versteht man eine Vereinbarung, nach der sich der streitende Anwalt bei einem Gewinn einen Teil des Erfolges als Vergütung zugesteht. Der Anwalt wird damit in gewissem Maße unternehmerisch tätig, denn verliert er den Prozess, verbleiben seine Kosten bei ihm.



Als Vorbild dieser erfolgsabhängigen Anwaltsvergütung dient einmal mehr die USA: Hier ist dieses Modell bereits seit vielen Jahren gang und gäbe. Dennoch dürften auch in Zukunft keine amerikanischen Verhältnisse drohen, denn dort sorgen die deutlich höheren Schadenersatzsummen für deutlich mehr Aggressivität unter den Anwälten. Zudem gibt es bereits seit einigen Jahren in Deutschland sogenannte Prozesskostenfinanzierer, die neben den Anwaltsgebühren auch die sonstigen Kosten – selbst die Anwaltskosten der Gegenseite – übernehmen, sollten sie in einem Prozess unterliegen. Der Finanzierungsentscheidung geht eine umfängliche Prüfung der Prozesschancen voraus.

Die Anbieter von Prozessfinanzierungen bestärkt die aktuelle Entwicklung. Kristin Salomon, Vorstand bei der ProzessGarant AG: „Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber Erfolgshonorare nur in wenigen Fällen und nicht pauschal für die Fälle des täglichen Lebens zulassen wird. Zudem verbleibt dem Klagenden immer noch das Risiko des Unterliegens und der damit verbundenen Nebenkosten. Gerade durch die erfolgsbedingte Anwaltshonorierung wird Prozessfinanzierung zudem noch interessanter, weil dann höhere Streitwerte finanziert werden können, wenn die Zahlung des eigenen Anwalts für den Prozessfinanzierer wegfällt.“ Die ProzessGarant AG gehört zu den wenigen Anbietern, die sich über den Kapitalmarkt finanzieren. Dabei erhalten die Anleger im Obsiegensfall 30 Prozent der erstrittenen Summe.

ProzessGarant AG
Ossecker Str. 174
95030 Hof
Tel: 09281 - 8600 - 790
Fax: 09281 - 8600 - 791
E-Mail: E-Mail
Internet: www.prozessgarant.de

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