(openPR) Die Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente erfreut sich zunehmender Beliebtheit, nicht zuletzt aufgrund der hohen staatlichen Zuschüsse. Was nur wenige Versicherte wissen: Für die Erreichung der vollen Zulagenhöhe müssen 3% des Brutto-Jahresentgeldes angespart werden und der sogenannte Dauerzulagenantrag muss vorliegen.
Leider sind Zuzahlungen bei schwankenden Einkommenshöhen nur innerhalb Jahresfrist möglich. Eine erschreckend hohe Zahl an Versicherten erreicht – ungewollt - lediglich eine anteilige Förderung und lässt die gesetzlich vorgeschrieben Informationsblätter unbeachtet.
So erleben die Beitragszahler oftmals ein unsanftes Erwachen, wenn die Versäumnisse der Vergangenheit – vergeblich - aufgearbeitet werden, Stichtag ist der 31. Dezember des laufenden Jahres. Zahlreiche Eingaben unter www.riesterjoker.de bestätigen das Übel: Besonders ärgerlich wird die Rendite geschmälert, wenn Kinderzulagen nicht in voller Höhe erreicht werden oder die erhöhte Sparleistung (Achtung, ab 2008 sogar 4% bei deutlich höherer Förderung möglich) verpaßt wurde:
- Grundzulage 114,00 Euro (ab 2008: 154,00 Euro)
- Kinderzulage 138,00 Euro je Kindergeld (ab 2008: 185,00 Euro)
Daher unsere dringende Empfehlung: Lesen Sie die jährliche Mitteilung Ihres Versicherers aufmerksam durch und prüfen Sie Ihre Zulagenhöhe – einmal korrigiert, bedarf es nur einer kurzer Abschätzung des persönlich erzielten Einkommens, um auch im aktuellen Jahr das Maximum der staatlichen Förderung zu erzielen.












