openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BAG begrenzt Schutz bei geplanter Betriebsratswahl

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) Deutschland, 26. Oktober 2026 – Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30. Juli 2026 – 2 AZR 70/25 den Kündigungsschutz bei der Vorbereitung einer Betriebsratswahl konkretisiert. Beschäftigte können den Schutz als Vorfeldinitiatoren verwirken, wenn sie ihn nach Zugang einer Kündigung nicht rechtzeitig und hinreichend bestimmt geltend machen.

Beglaubigte Erklärung begründet besonderen Schutz

Ausgangspunkt des Verfahrens war die ordentliche Kündigung einer langjährig beschäftigten Arbeitnehmerin in einem Kleinbetrieb. Vor Zugang der Kündigung hatte sie erklärt, einen Betriebsrat errichten zu wollen; ihre Unterschrift unter dieser Erklärung wurde öffentlich beglaubigt. Außerdem hatte sie sich über die Voraussetzungen einer Betriebsratswahl informiert und eine Kollegin wegen einer möglichen Wahl angesprochen.

Nach § 15 Abs. 3b Satz 1 KSchG setzt der besondere Kündigungsschutz zwei Merkmale voraus. Erforderlich sind eine Vorbereitungshandlung zur Errichtung eines Betriebsrats und eine öffentlich beglaubigte Erklärung über die entsprechende Absicht. Das BAG sah beide Voraussetzungen im entschiedenen Fall als erfüllt an.

  • Als Vorbereitung kann ein für Dritte erkennbares Verhalten genügen, das objektiv zur Einleitung einer Betriebsratswahl geeignet ist.
  • In Betracht kommen insbesondere Gespräche mit Beschäftigten, die Planung weiterer Schritte und die Einholung von Informationen zum Wahlverfahren.
  • Ein rein innerer Entschluss ohne nach außen erkennbare Tätigkeit reicht dagegen nicht aus.

Der Schutz kann entstehen, ohne dass der Arbeitgeber die Vorbereitungshandlungen oder die beglaubigte Absichtserklärung kennt. Er richtet sich gegen ordentliche Kündigungen, die auf personen- oder verhaltensbedingte Gründe gestützt werden. Eine erfolgreiche Wahl oder die tatsächliche Errichtung eines Betriebsrats ist dafür nicht erforderlich.

Konkreter Hinweis regelmäßig binnen drei Wochen

Die Arbeitnehmerin hatte zwar fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben und pauschal auf § 15 KSchG verwiesen. Die Tatsachen zu ihrer Stellung als Vorfeldinitiatorin und die beglaubigte Erklärung legte sie jedoch erst rund 15 Monate nach Zugang der Kündigung offen. Das BAG bewertete die Berufung auf den besonderen Schutz deshalb als verwirkt.

Ist dem Arbeitgeber der maßgebliche Sachverhalt nicht bekannt, muss sich der Beschäftigte regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung auf § 15 Abs. 3b KSchG berufen oder die entscheidenden Tatsachen mitteilen. Diese Zeitspanne ist keine ausnahmslos geltende Ausschlussfrist. Eine verspätete Geltendmachung kann aber nach § 242 BGB unzulässig sein, wenn Zeit- und Umstandsmoment vorliegen und der Arbeitgeber schutzwürdig darauf vertrauen durfte, dass der Sonderkündigungsschutz nicht mehr angeführt wird.

„Die Entscheidung trennt klar zwischen dem Entstehen des besonderen Kündigungsschutzes und seiner späteren Geltendmachung“, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte. „Unternehmen und Beschäftigte sollten deshalb den zeitlichen Ablauf sowie die Mitteilung der maßgeblichen Tatsachen sorgfältig dokumentieren.“

Folgen für Beschäftigte und Unternehmen

Ein allgemeiner Hinweis auf § 15 KSchG genügt nicht zwingend, weil die Vorschrift mehrere Schutzfälle mit unterschiedlichen Voraussetzungen umfasst. Beschäftigte müssen daher erkennen lassen, dass sie sich gerade auf ihre Stellung als Vorfeldinitiator berufen, sofern der Arbeitgeber die maßgeblichen Umstände nicht bereits kennt. Unternehmen sollten nach einer solchen Mitteilung prüfen, ob Vorbereitungshandlung, Beglaubigung und Schutzzeitraum vollständig vorliegen.

Das BAG bestätigte außerdem, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt sein musste, weil es sich um einen Kleinbetrieb gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG handelte. Auch das unterbliebene Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX führte unter diesen Umständen nicht zur Unwirksamkeit. Die Zustimmung des Integrationsamts war beim Ausspruch der Kündigung wirksam und blieb maßgeblich, solange sie nicht bestands- oder rechtskräftig aufgehoben war.

MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen, Investoren und Privatpersonen bei Fragen zum Sonderkündigungsschutz, zu Betriebsratswahlen und zur Wirksamkeit von Kündigungen.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/kuendigungsschutz-fuer-vorfeldinitiatoren-kann-verwirken/

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1328151
 182

Pressebericht „BAG begrenzt Schutz bei geplanter Betriebsratswahl“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: EU plant neue Schwelle für CO₂-Zertifikate
EU plant neue Schwelle für CO₂-Zertifikate
Köln, 29. Oktober 2026 – Europäisches Parlament und Rat haben sich politisch auf geänderte Regeln für die Marktstabilitätsreserve im EU-Emissionshandel verständigt. Die geplante höhere Löschungsschwelle soll den europäischen CO₂-Markt stabilisieren, ist aber noch nicht verbindlich beschlossen. Bis zu 700 Millionen Zertifikate in der Reserve Die am 20. Oktober 2026 erzielte vorläufige Einigung betrifft den Gültigkeitsverfall von Emissionszertifikaten in der Marktstabilitätsreserve. Nach der vereinbarten Linie soll die maßgebliche Schwelle vo…
Bild: EU erweitert Rahmen zur Geldwäschebekämpfung
EU erweitert Rahmen zur Geldwäschebekämpfung
Deutschland, 29. Oktober 2026 – Die Europäische Union hat ein Zusatzprotokoll des Europarats zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterzeichnet. Vorgesehen sind erweiterte Regeln zur internationalen Zusammenarbeit, zur Ermittlung von Vermögenswerten und zu deren Einziehung. Ratsbeschluss ermöglicht Unterzeichnung durch die EU Der Rat der Europäischen Union genehmigte die Unterzeichnung mit dem Beschluss (EU) 2026/2356 vom 13. Oktober 2026. Rechtsgrundlage sind Art. 114 in Verbindung mit Art. 218 Abs. 5 des Vertrags über…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kostenloses Wahlpaket für die Betriebsratswahl 2010Bild: Kostenloses Wahlpaket für die Betriebsratswahl 2010
Kostenloses Wahlpaket für die Betriebsratswahl 2010
Laut dem Betriebsverfassungsrecht müssen zwischen März und Mai 2010 die Betriebsratswahlen durchgeführt werden. Das heißt Millionen von Arbeitnehmer wählen in diesem Zeitraum ihren Betriebsrat für die nächsten vier Jahre. Das Einhalten aller Fristen und Formalitäten ist hierbei ein ganz entscheidender Punkt, denn bereits kleine Formfehler können zu einer …
Bild: Juristische Fallstricke bei der Betriebsratswahl 2010Bild: Juristische Fallstricke bei der Betriebsratswahl 2010
Juristische Fallstricke bei der Betriebsratswahl 2010
… in jedem deutschen Unternehmen ab fünf festangestellten Mitarbeitern die Arbeitnehmer-Interessenvertretung gewählt. „Rechtzeitig zur Vorbereitung und Durchführung einer rechtssicheren Betriebsratswahl 2010 veröffentlicht der Verlag Dr. Köster ein umfassendes Handbuch“, gibt Verleger Dr. Hans-Joachim Köster heute bekannt. Das Betriebsverfassungsgesetz …
Bild: Fehler in der Betriebsratswahl: Kontrolle ist besserBild: Fehler in der Betriebsratswahl: Kontrolle ist besser
Fehler in der Betriebsratswahl: Kontrolle ist besser
… hat am 1. März begonnen und endet wie üblich am 21. Mai. Angesichts der vielfältigen und zahlreichen rechtlichen Vorgaben ergeben sich bei Betriebsratswahlen häufig Fehler bei der Vorbereitung oder Durchführung. Das berichtet das Bonner Internet-Portal 4personaler.de. Die Folgen solcher Fehlers können unterschiedlich sein: Wird eine fehlerhafte Betriebsratswahl …
Bild: Betriebsratswahlen verpflichtenBild: Betriebsratswahlen verpflichten
Betriebsratswahlen verpflichten
Wenn in Unternehmen zwischen März und Mai die diesjährigen Betriebsratswahlen durchgeführt werden, haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Betriebsrat diverse Pflichten und Fristen zu erfüllen und einzuhalten. Arbeitgeber dürfen keinen Einfluss auf die Wahlen nehmen und haben die Kosten der Betriebsratswahl zu tragen. Demgegenüber haben die …
Bild: Betriebsratswahl 2026: Kompaktseminar vermittelt Rechtssicherheit für Unternehmen und Wahlvorstände
Betriebsratswahl 2026: Kompaktseminar vermittelt Rechtssicherheit für Unternehmen und Wahlvorstände
Die Betriebsratswahl 2026 wirft bereits jetzt ihre Schatten voraus. Für Unternehmen, Wahlvorstände und Personalverantwortliche bedeutet sie eine anspruchsvolle rechtliche Herausforderung: Schon kleine Formfehler im Wahlverfahren können zur Anfechtbarkeit oder sogar Nichtigkeit der Wahl führen – mit weitreichenden Folgen für Mitbestimmung, Arbeitsfrieden …
aas: Seminare für die Betriebsratswahl 2018
aas: Seminare für die Betriebsratswahl 2018
BR-Wahl rechtssicher vorbereiten und durchführen In den Seminaren der aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH (https://www.aas-seminare.de) (aas) für die Betriebsratswahl 2018 können die Teilnehmer Kenntnisse zu den Rechtsgrundlagen der Wahl erwerben oder noch vorhandene Kenntnisse auffrischen. In den Seminaren werden die Aufgaben …
Betriebsratswahl 2006 -  ein Kinderspiel mit dem richtigen Helfer
Betriebsratswahl 2006 - ein Kinderspiel mit dem richtigen Helfer
… Seehausen, 21. Dezember 2005. Die Fachzeitschrift Computer-Fachwissen bewertete in seiner Novemberausgabe CD-ROM-Wahlunterlagen der namhaftes-ten Anbieter für die bundesweit bevorstehenden Betriebsratswahlen 2006. Das umfangreiche Erstlingswerk „Betriebsratswahl kompakt“ des ifb Media Verlages der Reihe Expertenwissen aus dem Hause des größten deutschen …
Bild: Betriebsratswahl 2026 rechtssicher vorbereiten: Kompakt-Seminar für HR, Wahlvorstände und Arbeitgeber
Betriebsratswahl 2026 rechtssicher vorbereiten: Kompakt-Seminar für HR, Wahlvorstände und Arbeitgeber
Die Betriebsratswahl 2026 wirft ihre Schatten voraus und stellt Unternehmen, Wahlvorstände und Personalverantwortliche vor erhebliche rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Bereits kleine Formfehler bei Fristen, Wahlberechtigung oder Verfahren können dazu führen, dass eine Betriebsratswahl angefochten oder sogar für nichtig erklärt wird. …
Bild: Betriebsratswahl 2026: Kompakt-Seminar macht Personalverantwortliche rechtssicher fit
Betriebsratswahl 2026: Kompakt-Seminar macht Personalverantwortliche rechtssicher fit
Die nächste Betriebsratswahl steht 2026 an – und für viele Unternehmen bedeutet das: komplexe Abläufe, enge Fristen und ein hohes Risiko für Formfehler. Schon kleine Ungenauigkeiten im Verfahren können eine Wahl anfechtbar machen und damit erhebliche rechtliche und organisatorische Konsequenzen nach sich ziehen. Wie Personalabteilungen, Wahlvorstände …
Für die Betriebsratswahl 2014 - Das Wahlpaket von WEKA MEDIA
Für die Betriebsratswahl 2014 - Das Wahlpaket von WEKA MEDIA
Kissing, 25. Juni 2013 – Am Horizont sind sie bereits zu sehen und in manchen Unternehmen bereits zu spüren – die nächsten Betriebsratswahlen! Statt finden diese vom 01. März bis 31. Mai 2014 und von den jeweiligen Wahlvorständen wird eine fehlerfreie Organisation und Durchführung erwartet. Wer Wahlanfechtungen vermeiden will, muss gut informiert sein. …
Sie lesen gerade: BAG begrenzt Schutz bei geplanter Betriebsratswahl