(openPR) Rettung : Traditions-Gastronomie „Der Waldkater“ in der Wuhlheide soll erhalten werden!
Da es sich beim Der Waldkater um ein etabliertes Gartenlokal handelt, das durch politische/bürokratische
Vorgaben (Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) akut von der Schließung
bedroht ist und mittels einer Online-Petition ( openpetition.org/fxwmm ) gerettet werden soll.
PRESSEINFORMATION
Datum: 18.10.2026 | Ort: Berlin-Treptow-Köpenick
Veröffentlichung: Sofort frei
Das beliebte Ausflugslokal und Event-Catering „Der Waldkater“ muss seine Pforten schließen. Eine Welle
der Unterstützung aus der Bevölkerung bestätigt unseren traditionsreichen Gastronomie-Standort direkt am
Eichgestell neben der Parkbühne Wuhlheide
Der seit 2017 erfolgreich betriebene „Der Waldkater“ – dessen Wurzeln als feste Institution im Wald – und
Volkspark Wuhlheide bis in DDR-Zeiten Eichenklause zurückreichen – steht aus politischen und
liegenschaftsrechtlichen Gründen vor dem Aus. Ein drohender Leerstand der Berliner Landesliegenschaft und
der Verlust eines zentralen Anlaufpunktes für Familien, Spaziergänger und Konzertbesucher scheinen damit
endgültig zu sein. Es konnte noch keine Einigung mit den zuständigen Stellen, die beliebte Eventgastronomie
mit ihrem angeschlossenen Sommergarten und dem Foodtruck, gefunden werden.
Es stehen noch einige Gespräche mit zuständigen Stellen offen, sollte sich aber keine Lösung finden werden
wir den Betrieb der Gastronomie und des angeschlossenen Foodtruck zum 1. November einstellen und die
damit erforderlichen Maßnahmen ergreifen, den Standort an den DJH (Deutsches Jugendherbergswerk
Landesverband Berlin- Brandenburg e. V.) welcher zurzeit unser Vertragspartner ist, zu übergeben
Der DJH ist noch der Vertragspartner mit der Senatsverwaltung für Bildung; Jugend und Familie, welches in der
Ehemaligen Klubgaststätte eine Jugendherberge errichten wollte. Welcher mit Beschluss der BVV Treptow-
Köpenick vom 29.04.2014 nicht umgesetzt werden konnte. (Quelle „ Parlamentarische schriftliche Anfrage
Drucksache 18/20 132)
Dieser DJH hat angekündigt, das Vertragsverhältnis zu dieser Liegenschaft zum Ende des Jahres 2026
aufzulösen. Wir haben uns an dem Petitionsausschuss der Abgeordnetenhaus von Berlin gewandt und
folgende Mitteilung erhalten
„ Sehr geehrter Herr Rath GF Der Waldkater ( anmerkung von ersteller der Pressemitteilung)
Geschäftszeichen : 7616/19
Datum : 13.10.2026
die Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin haben Ihre Eingabe
zum oben angeführten Geschäftszeichen beraten.
Mit Ihrer Eingabe haben Sie auf ein für Sie bislang bestehendes und inzwischen gekündigtes
Unterpachtverhältnis des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) hingewiesen und darumgebeten, nunmehr vom Land Berlin einen regulären Pachtvertrag bzw, einen eigenständigen
Pachtvertrag für den weiteren Betrieb einer Gaststätte zu erhalten.
Wir hatten uns aufgrund Ihrer Eingabe mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Familie in Verbindung gesetzt. In der uns vorliegenden Stellungnahme vom 23, September
2026 hat diese Senatsverwaltung die Sach- und Rechtslage ausführlich vorgestellt und in diesem
Zusammenhang auf das Folgende hingewiesen:
„Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) hat mit dem Deutschen
Jugendherbergswerk — Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. (DJH) einen
Pachtvertrag über das Grundstück ehem. Konsumgaststätte ‚, Eichengrund“, An der
Wuhlheide 195, 12459 Berlin, geschlossen. Der Pachtgegenstand darf gemäß den vertraglichen
Vereinbarungen ausschließlich für Zwecke der Jugendarbeit im Sinne des AG
KJHG in Verbindung mit dem SGB VII genutzt werden.
Im Frühling 2026 teilte das DJH der SenBJF mit, dass das DIH die Nutzung des Grundstücks
aufgeben wird, weshalb der Pachtvertrag fristgerecht am 19.06.2026 durch das
DJH zum Jahresende 2026 gekündigt wurde,
Das Unterpachtverhältnis zwischen dem DJH und Herrn Rath wurde durch die SenBJF
nur geduldet. Die durch das DJH mit Dritten geschlossenen Unterpachtverträge bestehen
ausschließlich im privatrechtlichen Verhältnis zwischen dem DJH als Unterverpächter und den jeweiligen
Unterpächtern. Die sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechte und
Pflichten sowie deren ordnungsgemäße Durchführung und Beendigung obliegen ausschließlich
dem DJH. Die Fläche ist vom DJH zum 31.12.2026 beräumt an die SenBJF zu
übergeben.
Eine direkte Vermietung der Fläche an Herrn Rath durch die SenBJF ist gemäß Grundstücksordnung
des Landes Berlin ( GrO) §5 Absatz 2 nicht möglich, da Gebäude, Räume,
Flächen und Grundstücke ausschließiich zu Fachzwecken der Kinder- und Jugendhilfe an
Nutzende überlassen werden können. Der gewinnorientierte Betrieb einer gastronomischen Einrichtung
gehört nicht hierzu. Eine Zwischennutzung durch Herrn Rath ist hier
gemäß § 5 Absatz 5 GrO ebenfalls aus demselben Grund nicht möglich.
Derzeit wird durch die SenBJF gemeinsam mit dem Bezirk Treptow-Köpenick und weiteren
Akteuren in der Wuhlheide die zukünftige Grundstücksentwicklung der Liegenschaft
in Vereinbarkeit mit dem durch den Bezirk Treptow—Köpenick aufgestellten Standortentwicklungskonzept
Wuhlheide und dem Flächennutzungsplan Berlin geprüft. Gemäß des
Standortentwicklungskonzeptes und aufgrund der Festsetzung im Flächennutzungsplan
als Sondernutzungsfläche Kultur und Sport könnte eine gastronomische Nutzung nur als
untergeordnete Nutzung auf der Fläche der ehemaligen Konsum-Gaststätte stattfinden.
Herr Rath kann als weiterer Akteur in den Prozess der zukünftigen Grundstücksentwicklung einbezogen
werden. Unabhängig davon bleibt jedoch festzuhalten, dass Herr Rath
das Grundstück bis zum Jahresende 2026 räumen muss, da die Kündigung durch das
DJH bereits erfolgt ist.
Die oben zitierten Hinweise zur Sach- und Rechtslage sind aus unserer Sicht nicht zu beanstanden.
Da das für Sie bislang bestehende Vertragsverhältnis als Unterpachtverhältnis mit
dem DJH geschlossen worden ist, ist mit der Kündigung des Pachtvertrags durch das DJH
die rechtlich® Grundlage für den Betrieb der gastronomischen Einrichtung entfallen. Im Hinblick
auf die vorgegebenen Nutzungszwecke jst es für uns nachvollziehbar‚ dass die Senatsverwaltung
für Bildung, Jugend und Familie hier keinen neuen eigenständigen Pachtvertrag
mit Ihnen zum Betrieb einer gastronomoischen Einrichtung schließen kann, da diese nicht primär
Fachzwecke der Kinder- und Jugendhilfe erfüllt, sondern vielmehr lediglich begleitenden
Charakter haben kann.
Bei dieser Sachlage sehen wir keine Möglichkeit, hier für Sie tätig zu werden und können
Ihnen lediglich empfehlen, sich mit der Senatsverwaltung bzw. dem Bezirksamt Treptow-Köpenick
von Berlin hinsichtlich der künftigen Grundstücksentwicklung, in Verbindung zu
setzen, auch wenn dies keinen Verzicht auf die erforderliche Räumung des Grundstücks zum Jahresende
bewirken kann.
Wir bedauern, Ihnen keine andere Nachricht geben zu können.
Die Bearbeitung Ihrer Eingabe haben mit diesem Schreiben abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Penn
Die Petition befasst sich ausschließlich um das Gartenlokal und nicht, wie in dem Schreiben des
Petitionsausschusses beschrieben Ehemalige Konsumgaststätte.
Für uns ist es weiterhin nicht nachvollziehbar, dass eine Liegenschaft des Landes Berlin weiter brach gelassen
wird und zusätzliche kosten auf den Landeshaushalt zukommen wird.
Es ist nach unserem Kenntnisstand nicht bekannt, dass eine Nutzung in absehbarer Zeit nach den Vorgaben
des Landes Berlin § 5 GrO Absatz 2 und AG KJHG in Verbindung SGB VIII in Aussicht steht.
Das Betreiber-Team zeigt sich zu allen Verhandlungen bereit. Unsere Gäste haben uns in den vergangenen
Monaten und Jahren unmissverständlich signalisiert, dass Der Waldkater eine feste Daseinsberechtigung in
Der Wuhlheide hat.
Ohne den großartigen Rückhalt unserer Gäste und die erfolgreiche Petition (gesammelte Unterschriften 670
stand 18.10.26) wäre dies nicht möglich. Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft ein verlässlicher Partner für
die Naherholung im Südosten Berlins zu sein.
Für die kommende Saison würde das bewährte Konzept aus bodenständiger deutscher Küche, saisonalen
Angeboten im Biergarten sowie dem ganzjährigen Foodtruck-Betrieb an den Wochenenden und in den
Schulferien fortgeführt werden. Gleichzeitig könnte der Standort ( Ehemalige Konsumgaststätte ) ausgebaut
werden um diesen dann Zukünftig nach den Vorgaben des Landes Berlin § 5 GrO Absatz 2 und AG KJHG in
Verbindung SGB VIII anzubieten.
Um auch zukünftig Aftershow-Partys für die Parkbühne Wuhlheide sowie private und geschäftliche Events im
grünen Herzen von Köpenick zu realisieren.










