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Private Equity-Gesetz: Gleichberechtigung von Mittelstandsfonds herbeiführen

Bild: Private Equity-Gesetz: Gleichberechtigung von Mittelstandsfonds herbeiführen

(openPR) München, 30. April 2007. Das Gutachten "Erwerb und Übernahme von Firmen durch Finanzinvestoren" des Center for Entrepreuneurial and Financial Studies (CEFS), das dem Bundesministerium der Finanzen als Grundlage für die Erarbeitung eines Private Equity-Gesetzes vorliegt, bevorzugt offenbar institutionelle Investoren und Dachfonds gegenüber kleineren Investoren und Mittelstandsfonds.

So wird dort etwa die Einführung einer Mindestzeichnungssumme von 125.000 Euro für Publikumsfonds vorgeschlagen. Dies würde bedeuten, dass die hochprofitable Möglichkeit der vorbörslichen Beteiligung an wachstumsorientierten Unternehmen künftig nur noch institutionellen Anlegern und reichen Privatpersonen offenstünde, nicht mehr jedoch Normalanlegern.

Erheblicher Flurschaden würde aber auch gerade für junge und kleinere Unternehmen entstehen: Da sich Mittelstandsfonds vorzugsweise in kleinen und mittleren Unternehmen in deren ersten Wachstumsphasen mit Beteiligungsvolumina zwischen 0,1 und rund 10 Mio. Euro engagieren, fiele für diese zugleich eine bedeutende Finanzierungsquelle weg, die von institutionellen Investoren bislang praktisch nicht bedient wird.

Der Bundesverband Kapital für den Mittelstand e.V. wird daher in den nächsten Wochen gegenüber Parlamentariern, Ausschüssen und beteiligten Ministerien darauf dringen, dass das Private Equity-Gesetz nicht einseitig die Interessen institutioneller Anbieter verfolgt und gleichzeitig seine Mitarbeit an den Beratungen anbieten. In diesem Zusammenhang wird der Verband auch eine Studie zur Rolle und Bedeutung von Mittelstandsfonds gerade für kleinere und mittlere Unternehmen vorlegen.

Bundesverband Kapital für den Mittelstand e.V.
Dr. Michael Lehner, Geschäftsführer
Postfach 14 02 22, 80452 München
Telefon (0 89) 42 09 52 22 20
Mobil (01 78) 4 48 40 76
Telefax (0 89) 42 09 52 22 29
E-Mail
www.kapital-mittelstand.de

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