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Wie Eigentümer einen Heizungstausch finanzieren: Rücklagen, Ratenkredit oder Grundschuld

Grafik: Heizungstausch finanzieren (© RatgeberBaufi)
Grafik: Heizungstausch finanzieren (© RatgeberBaufi)

(openPR) Neuwied, 08.10.2026. Eigentümer finanzieren einen Heizungstausch meist aus Rücklagen, mit einem Ratenkredit ohne Grundbucheintrag oder über ein Immobiliendarlehen, oft ergänzt durch Förderung oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, rät, Förderung und Finanzierung zu klären, bevor der Auftrag an den Handwerker geht.

Muss die alte Heizung jetzt raus?

Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das Betriebsverbot für Heizkessel ab 30 Jahren und die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen sind entfallen, nach § 42 GModG gilt freie Wahl des Heizsystems. Wer neu eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss nach § 43 GModG schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe einsetzen. Der Zeitpunkt des Tauschs lässt sich damit oft frei wählen, etwa passend zur Anschlussfinanzierung.

Wann genügt ein Ratenkredit?

Für viele Heizungsprojekte ist der Ratenkredit ohne Grundschuld der einfachste Weg: schnelle Auszahlung, kein Notartermin. Als Allgemein-Verbraucherdarlehen kann er nach § 500 Abs. 2 BGB jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden, eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nach § 502 Abs. 3 BGB gedeckelt. Ein später ausgezahlter Zuschuss lässt sich so direkt zur Sondertilgung verwenden. Zweckgebundene Modernisierungskredite verlangen Rechnungen als Nachweis.

Wann passt ein Immobiliendarlehen?

Ein Darlehen mit Grundschuld lohnt sich vor allem, wenn der Tausch Teil einer größeren Modernisierung ist oder ohnehin eine Anschlussfinanzierung ansteht. Für eine einzelne Heizung stehen Notar- und Grundbuchkosten oft in keinem Verhältnis. Anders ist es, wenn die Hausbank eine bestehende Grundschuld mit freiem Spielraum hält, deren Sicherungszweck auch neue Kredite abdeckt. Dann ist ein Zusatzdarlehen ohne neue Eintragung möglich.

Was ist bei Förderung und Steuer zu beachten?

Für die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) nennt das Merkblatt mit Stand 09/2026 eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, für die erste Wohneinheit sind höchstens 28.000 Euro förderfähig. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, im selben Rhythmus sinkt der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit um 750 Euro.

  • Bei vielen KfW-Programmen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt sein
  • Zuschüsse fließen meist erst nach Abschluss und Nachweis, bis dahin ist vorzufinanzieren
  • Förderung und Steuerermäßigung schließen sich für dieselbe Maßnahme in der Regel aus
  • Die Steuerermäßigung gilt nur für selbstgenutztes Eigentum und wirkt verteilt über mehrere Steuerjahre

Die Wege im Vergleich beschreibt RatgeberBaufi im Beitrag zu Ratenkredit, Grundschuld und Förderung beim neuen Heizsystem. Weitere Vorhaben am Bestand behandelt die Themenseite zu Sanierung und Umbau.

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