(openPR) Die Digitalisierung des Umsatzsteuerrechts erreicht 2027 eine weitere wichtige Stufe. Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen für entsprechende inländische B2B-Umsätze zu empfangen. Für die Ausstellung gelten bislang Übergangsregelungen. Ab dem 1. Januar 2027 können Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro die allgemeine Übergangsregelung nicht mehr nutzen. Unternehmen bis zu dieser Umsatzgrenze dürfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch bis Ende 2027 sonstige Rechnungen ausstellen.
Damit wird die E-Rechnungspflicht 2027 für viele Unternehmen zu einer konkreten organisatorischen und technischen Aufgabe. Betroffen sind nicht nur Steuerabteilungen und Buchhaltung. Auch ERP-Systeme, Rechnungsworkflows, Stammdaten, Schnittstellen und Archivierungsprozesse müssen auf die neuen Anforderungen abgestimmt sein.
Strukturierte Rechnungsdaten verändern bestehende Prozesse
Seit 2025 gilt umsatzsteuerrechtlich eine neue Definition der E-Rechnung. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung mehr, sondern eine „sonstige Rechnung“. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen.
Die gesetzlichen Anforderungen können insbesondere durch Formate erfüllt werden, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. In Deutschland kommen dafür beispielsweise XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Ausprägungen in Betracht. Daneben können auch andere strukturierte Formate zulässig sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass die E-Rechnungspflicht 2027 nicht auf eine Frage des Dateiformats reduziert werden kann. Rechnungserstellung, Eingangskontrolle, Validierung, Freigabe, Buchung und Aufbewahrung müssen als zusammenhängender Prozess betrachtet werden. Der strukturierte Teil einer E-Rechnung ist in seiner ursprünglichen Form aufzubewahren.
Übergangsregeln und ERP-Prozesse bleiben anspruchsvoll
In der Praxis stellen sich weiterhin Abgrenzungsfragen. Dazu gehören die Ermittlung des maßgeblichen Vorjahresumsatzes, der Umgang mit EDI-Verfahren und die technische Prüfung eingehender Rechnungsdaten. Bei umsatzsteuerlichen Organschaften ist für die 800.000-Euro-Grenze nach der Verwaltungsauffassung auf den Umsatz des gesamten Organkreises abzustellen.
Parallel zur E-Rechnung entwickelt sich das Umsatzsteuerrecht weiter. Der im Mai 2026 veröffentlichte Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 sieht unter anderem eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft vor. Nach dem Entwurf sollen deren Rechtsfolgen künftig bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen nur aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung des Organträgers eintreten. Die Neuregelung ist im Entwurf ab 2029 vorgesehen. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich die Regelungen noch ändern.
Auch die europäische Entwicklung gewinnt an Bedeutung. Das Maßnahmenpaket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) wurde im März 2025 auf EU-Ebene endgültig angenommen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Ab Juli 2030 sind für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU neue digitale Meldepflichten auf Basis elektronischer Rechnungen vorgesehen. Die deutsche E-Rechnung und ViDA sind damit Teile einer umfassenderen Digitalisierung umsatzsteuerlicher Prozesse.
Umsatzsteuer 2026/2027: Diese Themen stehen im Mittelpunkt
Das Online-Seminar „Umsatzsteuer 2026/2027 – Aktuelle Entwicklungen und Anforderungen für die Praxis“ der Akademie Heidelberg ordnet die derzeitigen Änderungen ein und erläutert ihre Auswirkungen auf betriebliche Abläufe.
Behandelt werden insbesondere:
- aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Umsatzsteuer,
- neue Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben,
- aktuelle Verwaltungsauffassungen und ihre Bedeutung für die Unternehmenspraxis,
- praktische Umsetzung neuer umsatzsteuerlicher Anforderungen in Unternehmen,
- E-Rechnung und Auswirkungen auf Rechnungswesen, Buchhaltung und Steuerprozesse,
- Übergangsregelungen und Praxisfragen zur E-Rechnungspflicht,
- aktueller Stand von „VAT in the Digital Age“ (ViDA),
- Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie
- ausgewählte Praxisfälle aus Unternehmens-, Beratungs- und Verwaltungsperspektive.
Damit verbindet das Seminar die aktuellen rechtlichen Entwicklungen mit den Fragen, die sich bei ihrer Umsetzung in Steuerabteilungen und Rechnungswesen ergeben.
Relevant für Steuerabteilungen, Rechnungswesen und Beratung
Das Thema richtet sich insbesondere an Fach- und Führungskräfte aus Finanz- und Rechnungswesen, Steuerabteilungen und Buchhaltung, die Umsatzsteuerprozesse verantworten oder operativ begleiten. Auch für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Mitarbeitende in der steuerlichen Beratung sind die Übergangsregeln zur E-Rechnungspflicht 2027 und die weiteren Änderungen im Umsatzsteuerrecht für die Beratungspraxis relevant.
Die fachliche Einordnung übernehmen Dr. Carsten Höink, Rechtsanwalt und Steuerberater mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Umsatzsteuerrecht, sowie Mathias Szabó, der seit mehr als 20 Jahren im Umsatzsteuerreferat des Ministeriums der Finanzen Nordrhein-Westfalen tätig ist. Beide bringen langjährige Erfahrung aus Beratung beziehungsweise Finanzverwaltung in die Einordnung der aktuellen Entwicklungen ein.
Seminar am 8. Oktober 2026
Das Online-Seminar „Umsatzsteuer 2026/2027 – Aktuelle Entwicklungen und Anforderungen für die Praxis“ findet am 8. Oktober 2026 von 9:00 bis 14:00 Uhr statt. Weitere Informationen zum Seminar stellt die Akademie Heidelberg auf ihrer Website bereit: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/rechnungseingangspruefung-von-e-rechnungen













