(openPR) Fernablesbare Heizkostenverteiler bis Ende 2026: Auch Eigentümer von Eigentumswohnungen müssen Heizkörper in vermieteten Wohnungen umrüsten.
Bad Soden am Taunus, Juni 2026 – Bis zum 31. Dezember 2026 müssen in Gebäuden mit zentraler Heizungsversorgung fernablesbare Erfassungsgeräte an den Heizkörpern installiert sein. Die gesetzliche Vorgabe zur Fernablesbarkeit dient mehr Transparenz und einer verbrauchsorientierten Abrechnung. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Heizkörperverteiler in der Wohnung zählen zum Sondereigentum und sind vom jeweiligen Eigentümer nachzurüsten, zentrale Wärmemengenzähler und Hauptzähler gehören zum Gemeinschaftseigentum und werden von der Wohnungseigentümergemeinschaft beziehungsweise dem Verwalter organisiert.
In der Praxis koordinieren viele Hausverwaltungen die Umrüstung gesamthaft, dennoch verbleiben die Kosten und die Verantwortung für Geräte im Eigentumswohnungen beim einzelnen Eigentümer. Das kann insbesondere Vermieter betreffen, die für die Einhaltung der Frist in ihren vermieteten Einheiten sorgen müssen. Um organisatorische Engpässe und mögliche Nachforderungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung zwischen Eigentümer, Verwalter und einem Messdienstleister.
Kurzempfehlungen von Blumenauer Immobilien für Eigentümer
- Prüfen, welche Heizkörper in der eigenen Wohnung betroffen sind.
- Mit der Hausverwaltung abstimmen, welche Maßnahmen die WEG plant.
- Angebote von zertifizierten Messdienstleistern einholen und Termine rechtzeitig planen.
- Mieter informieren und die Dokumentation für Ablesung und Abrechnung sicherstellen.
Harald Blumenauer von Blumenauer Immobilien rät: „Die Umrüstung ist eine notwendige Modernisierung. Wer frühzeitig plant, vermeidet Zeitdruck und zusätzliche Kosten. Wir unterstützen Eigentümer bei der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sowie bei der praktischen Umsetzung.“
Er bietet eine Unterstützung bei der Koordination zwischen Eigentümer, Verwalter und Messdienstleister an. Eigentümer sollten die Frist nicht unterschätzen und jetzt handeln, um reibungslose Abrechnung und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

BLUMENAUER steht für jahrzehntelange Erfahrung, hohe Professionalität und tiefes Marktverständnis im Immobilienbereich. Neben der klassischen Tätigkeit als Makler und Berater begleitet das Unternehmen private und gewerbliche Kunden von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.









