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Fernablesung wird Pflicht: Rechtzeitige Vorbereitung sichert die Umstellung bis Ende 2026

27.04.202608:54 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Fernablesung wird Pflicht: Rechtzeitige Vorbereitung sichert die Umstellung bis Ende 2026

(openPR) Ende des Jahres steht der nächste Meilenstein der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) an.

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler auf fernablesbare Technik umgestellt werden. Zusätzlich fordert der Gesetzgeber interoperable Systeme, die unabhängig von Herstellern, Modellen oder technischen Spezifikationen miteinander kommunizieren und Daten austauschen können.



2021, und damit 40 Jahre nach Einführung der Heizkostenverordnung (HKVO), wurden die Vorschriften novelliert. Mit der Novellierung wurde die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht umgesetzt. Damit gehen neue Regelungen und Pflichten für Vermieter, Objektbetreiber, Hausverwaltungen sowie von ihnen beauftragte Dienstleister wie beispielsweise Objektus aus Norderstedt einher. Für die Umsetzung wurden verschiedene Fristen festgelegt. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte neu installiert werden. Ab Ende 2022 gilt zudem die Anforderung, dass Systeme interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein müssen. Das bedeutet, entsprechende Geräte müssen herstellerunabhängig Daten austauschen und miteinander kompatibel sein.

Ende dieses Jahres steht für Hausverwaltungen und Vermieter eine wichtige Frist an: Bestandsgeräte müssen bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Eine Ausnahme gilt für Geräte, die 2022 installiert wurden, und bereits fernablesbar, jedoch nicht interoperabel. Diese müssen spätestens bis Ende 2031 ersetzt werden. Für Eigentümer und Verwaltungen ergibt sich daraus ein konkreter Handlungsdruck, die Umstellung rechtzeitig zu planen und umzusetzen. Dabei können spezialisierte Dienstleister wie Objektus die Umsetzung unterstützen.

Interoperabilität schafft Vorteile für weitere Anwendungen
Wenn Geräte und Systeme unterschiedlicher Hersteller über standardisierte Schnittstellen Messdaten einheitlich erfassen, übertragen und zur Weiterverarbeitung bereitstellen, spricht man von Interoperabilität. Die Anforderungen der HKVO beziehen sich derzeit auf Wärme- und Warmwasserzähler. Die Pflicht zur Installation von Kaltwasserzählern ist in Deutschland noch nicht einheitlich geregelt und liegt in der Zuständigkeit der Länder. In Hessen ist der Einbau von Kaltwasserzählern in Neubauten bereits heute vorgeschrieben.

Wer auf interoperable Systemkomponenten setzt, ist im Vorteil. Sie ermöglichen es, bestehende Systeme anzupassen oder zu erweitern, ohne an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.

Arbeitet man als Vermieter, Objekt- oder Hausverwaltung mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, können Prozesse rund um Ablesung, Auswertung und Dokumentation effizienter gestaltet werden.

Wird im Rahmen der Umstellung bereits heute über die aktuellen Anforderungen hinaus auf interoperable Systeme geachtet, eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten für weitere Anwendungen. Denn künftig werden weitere Bereiche hinzukommen, etwa Strom-, Gas- oder Kaltwasserzähler.


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