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Verpflichtung zur Funkmesstechnik für Zähler ab 2020

17.01.202013:12 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Verpflichtung zur Funkmesstechnik für Zähler ab 2020
Frank Mikoleit, Justitiar und Leiter der Hausverwaltung bei OTTO STÖBEN
Frank Mikoleit, Justitiar und Leiter der Hausverwaltung bei OTTO STÖBEN

(openPR) Pressemitteilung OTTO STÖBEN 17.01.2020

Tipps vom Immobilienprofi

Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Ihnen helfen sollen, Fehler und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.


Klimaschutz und Energieeffizienz sind die vorherrschenden Themen unserer Zeit. Im Zuge dessen tritt die Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für die EU-Mitgliedstaaten in Kraft.

Stichtag ist der 25. Oktober 2020. Bis dahin müssen alle neu installierten Zähler fernablesbar sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten und auch der technische Aufwand in einer vernünftigen Relation zur Energieeinsparung stehen. Durch diese Maßnahme soll der Verbrauch um 0,8 % jährlich im Vergleich zum Vorjahr gesenkt werden.

Die Pflicht, Funkmesstechnik einzusetzen, hat Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft, die hierdurch zum Handeln gezwungen wird. Es bestehen Fristen und auch die Lebensdauer der Erfassungsgeräte spielen eine Bedeutung: Bei Wärme- und Warmwasserzählern beträgt die Eichfrist 5 Jahre, bei Kaltwasserzählern 6 Jahre. Danach müssen sie ausgewechselt werden. Heizkostenverteiler werden batteriebedingt ca. alle 10 Jahre ausgetauscht. Man sollte also darauf achten, dass beim nächsten Austausch fernablesbare Geräte eingesetzt werden.

Weitere Anforderungen stellt die EED an die Verbrauchs- und Abrechnungsinformation: diese muss ab dem Stichtag zweimal im Jahr zur Verfügung gestellt werden. Der Endkunde kann jetzt schon eine vierteljährliche Information verlangen. Diese ist außerdem erforderlich, wenn der Endkunde die Abrechnung auf elektronischem Weg erhält.

Des Weiteren sieht die EED vor, dass ab dem 01. Januar 2022 die Verbrauchsinformation mindestens monatlich bereitgestellt werden muss. Bis zum 01. Januar 2027 müssen alle Zähler mit einer Fernablesung nachgerüstet bzw. alle noch nicht fernablesbaren Zähler müssen ausgetauscht sein.

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