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Lebensversicherung, Direktversicherung & Insolvenz

(openPR) Unter welchen Voraussetzungen erlischt in der Insolvenz des Versicherungsnehmers der Versicherungsschutz? Kann der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen Insolvenz kündigen? Welche Besonderheiten gelten bei einzelnen Versicherungen in der Insolvenz? Abhängig von der Risikobewertung muss der (vorläufige) Insolvenzverwalter bestehende Versicherungen in der Insolvenz fortführen, diese kündigen oder gar neu abschließen. Wie hat er dabei mit rückständigen Prämien umzugehen, die den Versicherungsschutz gegebenenfalls gefährden? Diese und weitere Themen werden im Rahmen des Praxis-Seminars „Lebensversicherung, Direktversicherung & Insolvenz“ am 19. Juli 2007 in Frankfurt am Main erörtert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.forum-institut.de/veranstaltung.asp?SemNr=0707302

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