(openPR) Gräfelfing, Januar 2026
Die steuerliche Forschungszulage wird ab 2026 deutlich attraktiver: Höhere Fördersummen, eine neue Gemeinkostenpauschale und eine Aufwertung eigener Forscherstunden sollen die Innovationskraft deutscher Unternehmen stärken. Mit dem „Investitionssofortprogramm“ werden die Neuerungen zum 1. Januar 2026 eingeführt, ein klarer Schritt für Forschung und Entwicklung. Doch Experten betonen: Der Erfolg steht und fällt mit der Umsetzung und der niedrigen Hürde für Unternehmen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Ab dem 1. Januar 2026 gelten grundlegende Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungszulage. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Erhöhte Bemessungsgrundlage
Die förderfähigen FuE-Aufwendungen steigen von bisher 10 Mio. Euro auf künftig 12 Mio. Euro pro Jahr und Unternehmensverbund. Bei einem Fördersatz von 25 % ergibt sich so eine maximale Zulage von 3 Mio. Euro. Bei KMU mit 35 % liegen die Förderobergrenzen bei bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr.
Neue Gemeinkostenpauschale
20 % der förderfähigen FuE-Aufwendungen werden pauschal als Gemeinkosten/Anschaffungskosten anerkannt. Miete, Energie, IT, Werkzeug oder Verwaltungskosten müssen nicht mehr im Einzelnen nachgewiesen werden. Eine deutliche Bürokratiereduktion, insbesondere für KMU.
Höherer Stundensatz für Inhaber
Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer erhöht sich die maximal anrechenbare Stundensatz für eigene Forschungstätigkeit von 70 Euro auf 100 Euro. Ein Plus von rund 43 % für unternehmerische Forschungsarbeit.
Gültigkeit
Die neuen Regelungen gelten für FuE-Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen. Kosten aus laufenden Projekten, die im Jahr 2026 weiter betrieben werden, können unter den neuen Bedingungen berücksichtigt werden. Die neue Gemeinkostenpauschale gilt also auch für Fortsetzungen bestehender Projekte.
Experteneinschätzung: Reicht das aus?
Die Reaktionen aus Wirtschaft und Expertenwelt fallen differenziert aus: Die Neuerungen werden als richtiger Schritt gelobt, aber auch kritisch begleitet vor allem hinsichtlich Praxis und Akzeptanz.
„Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage und die neue 20‑%‑Gemeinkostenpauschale machen die Forschungszulage deutlich attraktiver, insbesondere für Unternehmen mit mehreren Standorten und komplexen Strukturen“, sagt Markus Pöhlmann, geschäftsführender Gesellschafter. „Besonders KMU profitieren, da sie für ihre eigenen Mitarbeiter und die eigenen Stunden deutlich mehr erhalten.“
Trotzdem mahnt Pöhlmann: „Die Zulage wird erst dann zum Wachstumsmotor, wenn die Praxis einfach genug ist. Die neue Pauschale ist ein echter Bürokratie-Abbau, aber die Unternehmen brauchen klare Kriterien, was als Forschung und Entwicklung gilt.“
Wo die Forschungszulage bisher noch Luft nach oben hat
Auch wenn die Neuerungen klar positiv sind, zeigt die Praxis der vergangenen Jahre strukturelle Herausforderungen auf:
- Hoher bürokratischer Aufwand: Fast jedes zweite Unternehmen beklagt, dass die Nachweise für Forschungstätigkeit und Ausgaben aufwendig sind. Das klassische zweistufige Verfahren über Finanzamt und ggf. externe Gutachten ist für viele KMU eine Hürde [IDW 2025] [Stifterverband 2023].
- Geringe Bekanntheit: Laut DIHK-Umfragen kennen nur etwa 80–90 % der Großunternehmen die Forschungszulage, bei Kleinunternehmen sind es deutlich unter 40 %. Das Instrument ist noch lange nicht bekannt genug [DIHK 2023].
- Unsicherheit über Förderfähigkeit: Rund 25 % der befragten Unternehmen wissen nicht genau, welche Ausgaben (Personal, Sachmittel, Eigenleistungen, IT-Infrastruktur) als förderfähig gelten [DIHK 2023].
Wettlauf mit Projektförderung: Viele Unternehmen, die Zuschüsse über Programme wie ZIM, IGF oder andere FuE-Projekte erhalten, verzichten oft auf die Forschungszulage, weil sie die Projektförderung als weniger komplex und verlässlicher einstufen.
Budget und Auszahlung: Lohnt sich die Zulage tatsächlich für die Wirtschaft?
Die Zahlen zeigen, dass die Hoffnung auf eine breite Nutzung bisher nicht erfüllt wurde:
- Statt der ursprünglich erwarteten 90.000 bis 100.000 Anträge pro Jahr wurden bislang nur etwa 5.000 bis 6.000 Anträge jährlich gestellt [Stifterverband 2023][BMF].
- Das Bundesfinanzministerium hatte ursprünglich mit einer Auszahlung von rund 1 Mrd. € pro Jahr gerechnet. In der Praxis wurden 2022 nur etwa 128 Mio. € ausgezahlt; die späteren Planungen wurden deutlich nach unten korrigiert, und selbst diese reduzierten Summen wurde nicht vollständig ausgeschöpft [BMF-Haushaltsberichte, DIHK 2023].
- Die neue Regelung ab 2026 kann hier eine Trendwende markieren aber nur, wenn die Praxis einfacher wird und die Unternehmen das Instrument wirklich kennen und verstehen.
Was Unternehmen jetzt konkret tun können
Wirtschaftsexperten und Steuerberater sehen in den Neuerungen 2026 einen echten Chancenschub vorausgesetzt, Unternehmen planen strategisch:
- Kommunikative Verknüpfung fördern
Unternehmen, deren Anträge bei ZIM, IGF oder anderen Projektförderungen abgelehnt wurden, sollten automatisch auf die steuerliche Forschungszulage hingewiesen werden. Die Verknüpfung zwischen Zuschusswelt und steuerlicher Förderung ist bislang ungenügend kommuniziert.
- Bearbeitungszeiten verkürzen
Die Bearbeitung der Zulage bei Finanzämtern sowie die Prüfung von Gutachten und Projektbeschreibungen wird von vielen Unternehmen als zu langsam wahrgenommen. Schnellere und transparente Prozesse steigern die Akzeptanz deutlich.
- Klarere Anwendungshinweise erwarten
Die Bundesfinanzverwaltung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 ein aktualisiertes BMF-Schreiben zur Forschungszulage veröffentlichen. Dieses wird konkretisieren, wie die 20‑%‑Gemeinkostenpauschale, die Bemessungsgrundlage und die Förderfähigkeit von FuE-Projekten praktisch ausgestaltet wird. Diese Klarheit wird die Praxis für Unternehmen deutlich erleichtern.
- FuE-Projekte strategisch planen
Mit der Anhebung auf bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr und der Möglichkeit, 20 % der Kosten pauschal als Gemeinkosten anzusetzen, lohnen sich auch größere und mehrjährige Projekte. Unternehmen sollten deshalb ihre FuE-Aktivitäten gezielt auf die neuen Bedingungen ausrichten und die Dokumentation frühzeitig aufbauen.
Wichtige Frist: Rückwirkende Anträge prüfen
Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden, im Rahmen der Einkommen‑/Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt. Wer also noch 2021 Projekte hatte, für die die Zulage in Betracht kam, muss die Frist am 31. Dezember 2025 beachten.
„Viele Unternehmen unterschätzen, wie viel Potenzial dort noch im Bestand liegt“, betont Markus Pöhlmann. „Gerade bei länger zurückliegenden Projekten lohnt eine fundierte Prüfung, ob die Zulage damals richtig genutzt wurde oder ob noch Restansprüche bestehen.“
Internationaler Kontext: Deutschland im Wettbewerb
Die Neuerungen der Forschungszulage stärken den Standort Deutschland im europäischen Wettbewerb um Forschung und Innovation. Die Entwicklung der Stundensätze für Inhaber zeigt dabei deutlich die Dynamik:
2020: 40 €/Stunde
2024: 70 €/Stunde
2026: 100 €/Stunde
Damit wird die unternehmerische Forschungsarbeit endlich stärker anerkannt.
Die Forschungszulage 2026 ist Teil des breiteren Investitionssofortprogramms, das neben der Zulage auch eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter (2025–2027) und eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 % auf 10 % bis 2032 vorsieht. Gemeinsam bilden sie ein starkes Paket für Innovation und Investition.
Fazit: Chancen nutzen
Die Neuerungen bei der Forschungszulage sind zweifellos ein Fortschritt für deutsche Unternehmen:
- Höhere Obergrenze,
- 20 % pauschale Gemeinkosten,
- deutlich mehr Spielraum für Inhaberstunden,
- stark vereinfachte Nachweise für viele Betriebskosten.
Das ist ein echter Impuls für den Mittelstand und die Industrie. Aber: Die Forschungszulage wird erst dann ihr volles Potenzial entfalten, wenn die Unternehmen sie kennen, die Kriterien klar sind und die Praxis tatsächlich schneller und einfacher wird.
„Die Politik kann jetzt nachlegen: bessere Kommunikation, schnellere Verfahren und eine klare Brücke zwischen Projektförderung und der steuerlichen Zulage“, mahnt Markus Pöhlmann. „Nur dann wird die Zulage wirklich zum Wachstumsmotor und nicht nur eine reine Zahlenübung.“
Für innovative Unternehmen gilt jetzt:
Nutzen Sie die Chance aber mit professioneller Begleitung. Wer seine FuE-Projekte strategisch gestaltet, die Dokumentation frühzeitig organisiert und die neuen Rahmenbedingungen konsequent nutzt, kann ab 2026 von deutlich besseren Förderbedingungen profitieren.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (2026)
Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu Forschung und Entwicklung
DIHK-Umfrage zur Forschungszulage (2022/2023)
Stifterverband: „Drei Jahre Forschungszulage – Ein erstes Fazit“ (2023)
Bundesministerium der Finanzen: Anwendungshinweise zur Forschungszulage













